TMT Newsletter | September 2026

Ausblick

01.10.2026 

Schlussanträge

EuGH: Darf eine volljährige und als Kind getaufte Person die Löschung ihrer Daten aus dem analogen Taufregister der Kirche verlangen oder stehen dem die Religionsfreiheit oder die Archivausnahme entgegen (Art. 17 Abs. 1, 3 lit. d DSGVO, Art. 10 GrCH, Art. 9 EMRK; C-12/25)?

Schlussanträge

EuGH-GA Szpunar: Sind deutsche Regelungen, die einem wegen eines Kartellverstoßes mit einem Bußgeld belegten Unternehmens den Regress gegen seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder ermöglichen, mit Art. 101 AEUV vereinbar (§ 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 S. 1 AktG; C-347/25)

07.10.2026
Verhandlung

EuGH: Setzt das öffentliche Zugänglichmachen eines Tonträgers eine Zugriffsmöglichkeit auf den Tonträger voraus oder kann es auch durch das Setzen eines Hyperlinks erfolgen (Art. 3 Abs. 2 lit. b InfoSoc-RL)? Lassen sich die EuGH-Kriterien für eine eigene öffentliche Wiedergabe durch Video-Sharing- und Sharehosting-Dienste auf die Frage übertragen, ob ein Content-Delivery-Network selbst eine öffentliche Zugänglichmachung vornimmt (Art. 13 Abs. 1 E-Commerce-RL, Art. 5 Abs. 1 DSA, Art. 3 Abs. 2 lit. b InfoSoc-RL; C-534/25)?

Verkündung

EuG: Klage gegen einen Beschluss, der einem Diensteanbieter Zugang zu Dokumenten zur Berechnung der Aufsichtsgebühr nach Art. 43 DSA verweigert (Art. 2 und 4 Abs. 2, 3 VO (EG) Nr. 1049/2001; T-203/24).

08.10.2026
Verhandlung

BGH: Haften Cookie-Anbieter, wenn sie auf Webseiten anderer Unternehmen Cookies bereitstellen und ohne Einwilligung von Nutzern auf deren Endgerät speichern (trotz einer vereinbarten Pflicht des Webseiten-Betreibers zur Einholung der Einwilligung) oder ist § 25 TDDDG auf sie bereits sachlich nicht anwendbar (I ZR 5/26)?

Schlussanträge

EuGH: Darf eine Geldwäsche-Meldestelle das Auskunftsrecht einer betroffenen Person nach der DSGVO oder der JI-Richtlinie dauerhaft und vollständig einschränken, wenn dies dem Schutz laufender Ermittlungen dient (Art. 2 Abs. 2 lit. d, Art. 23 DSGVO, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1, Art. 15 JI-Richtlinie; C-222/25)?

14.10.2026
Verkündung

EuG: Klage gegen einen Beschluss, der eine pornographische Online-Plattform als VLOP einstuft (Art. 33 Abs. 4 DSA; T-134/24).

15.10.2026
Schlussanträge

EuGH-GA Biondi: Klage gegen einen Beschluss, der ein Unternehmen für seinen Video-Sharing- und Online-Werbedienst als Torwächter benennt (Art. 3 Abs. 1, 5 DMA; C-627/24 P).

Schlussanträge

EuGH-GA Szpunar: Zur Reichweite der Notifizierungsrichtlinie (RL (EU) 2015/1535), zu den Rechtsfolgen einer unterlassenen Notifizierung gem. Art. 5 Notifizierungsrichtlinie, und zur Vereinbarkeit eines allgemeinen nationalen Glücksspielwerbeverbots mit Unionsrecht (C-194/25).

Schlussanträge

EuGH-GA Medina: Verstößt die Praxis eines Online-Versandhändlers gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO, Kunden auf Grundlage einer automatisierten Bonitätsprüfung bestimmte Zahlungsarten zu verweigern – bejahendenfalls zu den Erforderlichkeitsanforderungen des Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO (C-568/25)?

21.10.2026
Verkündung

BGH: Muss eine Wirtschaftsauskunftei Personen, die von ihrer automatisierten Datenverarbeitung betroffen sind, Auskunft über die Score-Bildung erteilen und, falls ja, in welchem Umfang (Art. 15 Abs. 1 lit. h i.V.m. Art. 22 DSGVO; I ZR 227/25 bis I ZR 230/25)?

 

Meldungen

EuGH – Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Meinungsbeiträgen in sozialen Netzwerken und dem Umfang der Berichterstattungsschranke

Meinungsbeiträge in sozialen Netzwerken können urheberrechtlich geschützt sein, wenn der Verfasser freie kreative Entscheidungen bei der Auswahl, Anordnung und Kombination der Wörter getroffen hat (Art. 2 lit. a InfoSoc-RL). Textlänge, -gattung und die Form als Online-Veröffentlichung sind hierfür grundsätzlich unerheblich. Die Berichterstattungsschranke i.S.d. Art. 5 Abs. 3 lit. c InfoSoc-RL lässt eine nationale Regelung, die auf die Übernahme von Werkauszügen beschränkt ist, grundsätzlich zu. Ein nationales Verbot, einen wirtschaftlichen Vorteil aus dieser Übernahme zu ziehen, ist demgegenüber unionsrechtswidrig (C-598/24).

EuGH – EECC-RL enthält keine Rechtsgrundlage für einseitige Vertragsänderungen

Art. 105 Abs. 4 UAbs. 1 EECC-RL enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage für einseitige Vertragsänderungen durch Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Vorschrift setzt vielmehr das Bestehen eines Änderungsrechts voraus. Die Zulässigkeit von einseitigen Vertragsänderungsklauseln in AGBs richtet sich mithin nach allgemeinem Verbraucherrecht (C-669/24).

EuGH – Politische Partei darf Marken nicht ohne weiteres für parodistische Parteiwerbung nutzen

Eine belgische Partei verwendete fremde Marken, um ihr Asylprogramm öffentlich vorzustellen. Die Meinungsfreiheit rechtfertigt dies aber nur, wenn sie das Eigentumsrecht des Markeninhabers überwiegt (Art. 9 Abs. 2 lit. c UMV, Art. 10 Abs. 2 lit. c, Abs. 6 RL/2015/2436, Art. 11 GrCH). Bei der Einzelfallabwägung nationaler Gerichte sind insbesondere die Absicht des Nutzenden (guter Glaube) und etwaige Nachteile für den Markeninhaber zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist relevant, ob die Nutzung zu einer Debatte von allgemeinem Interesse beiträgt (C-298/23).

EuGH-GA – Belgische Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich elektronischer Kommunikation unionsrechtswidrig

Die Regelungen sehen eine unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch Betreiber von elektronischen Kommunikationsdiensten – u.a. zur Betrugsbekämpfung – vor. Laut GA Szpunar sind solche Regelungen nur in engen Grenzen mit Art. 15 Abs. 1 ePrivacy-RL und Art. 7, 8 GrCH vereinbar: Die Speicherung muss in technischer Hinsicht eine Trennung der Datenkategorien ermöglichen, deren kombinierte Nutzung verhindern und sich auf das absolut Erforderliche beschränken. Die belgischen Regelungen erfüllen diese Anforderungen nicht, da sie keine Trennung der Daten vorsehen und den Betreibern zu großen Spielraum bei Datenumfang und Speicherdauer einräumen (Schlussanträge C-661/24).

EuGH-GA – Einwilligung in Direktwerbung durch "Partner" eines Internetanbieters nur bei Kenntnis der Identität wirksam

Laut GA Spielmann genügt die Einwilligung in die Datennutzung eines nicht-identifizierten "Partners" nicht den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Für eine Erklärung "in informierter Weise" muss der Betroffene die Identität des verantwortlichen Verarbeiters kennen. War dessen Identität bei Abgabe der Einwilligung nicht bekannt, muss spätestens bei der ersten Werbenachricht eine neue Einwilligung eingeholt werden. Die Möglichkeit, sich bei der ersten Kontaktaufnahme von der Direktwerbung abzumelden, ersetzt die vorherige Einwilligung nicht (Schlussanträge C-317/25).

EuG – Edge-Webbrowser aufgrund qualitativer Bewertung kein Torwächter

Trotz Überschreitens der Schwellenwerte für Endnutzer (Art. 3 Abs. 2 lit. b DMA) durfte die Kommission aufgrund einer qualitativen Bewertung von einer Einordnung als Torwächter absehen (Art. 3 Abs. 5 DMA). Maßgebend waren insoweit die geringe geräteübergreifende Nutzung des Webbrowsers, dass der Webbrowser auf einer fremden Browser-Engine beruht und dass die Einbindung des Webbrowsers in das digitale Ökosystem des Dienstanbieters dem Webbrowser keine entscheidenden Vorteile einbringt (T-357/24, nrk).

EUKOM – Benennung drei sehr großer Online-Dienste nach dem DSA

Die Kommission stuft ChatGPT als sehr große Online-Suchmaschine (VLOSE) sowie Reddit und Roblox als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) ein (Art. 33 Abs. 1, 4 DSA). Die Diensteanbieter müssen nun innerhalb von sechs Monaten zusätzliche Verpflichtungen erfüllen, darunter die Bewertung und Minderung systemischer Risiken ihrer Dienste (Art. 34, 35 DSA). Sie können gegen die Benennungen per Nichtigkeitsklage vorgehen (Art. 263 AEUV; PM v. 31.08.26).

EUKOM – Entwurf für den EU KIDS Act

Der Entwurf sieht Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media-Diensten vor: Kindern unter 13 Jahren ist der Zugang untersagt; zwischen 13 und 15 Jahren ist ein Konto nur unter elterlicher Kontrolle möglich (Art. 6 KIDS Act-E). Eine eigenständige Kontoeröffnung ist erst ab 15 Jahren möglich. Die Altersverifikation soll datenschutzkonform bei Kontoeröffnung erfolgen (Art. 27 ff. KIDS Act-E). Die Dienste müssen altersgerecht gestaltet werden (Kapitel III KIDS Act-E; "safety by design"). Zur Durchsetzung schlägt die Kommission die Einführung einer Beweislastumkehr vor: Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssten nachweisen, dass ihre Dienste sicher gestaltet sind (Art. 5 KIDS Act-E). Bei Verstößen sollen Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes drohen (Art. 34 KIDS Act-E) (Entwurf v. 17.09.26).

BGH – Nutzung eines Rhythmus-Fragments aus einer Tonaufnahme als Pastiche zulässig (Metall auf Metall VI)

Nachdem der EuGH den Begriff des "Pastiche" (Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL; § 51a S. 1 UrhG) zuletzt konturiert hatte, bejaht der BGH nun ein solches für die Verwendung der "Metall auf Metall"-Sequenz im Musikstück "Nur mir". Pastiche ist eine Schöpfung, die an bestehende Werke erinnert und einen für Kenner des Ursprungswerks erkennbaren "künstlerischen oder kreativen Dialog" mit dessen urheberrechtlich geschützten Elementen führt. Das Rhythmus-Fragment war hier eine "Keimzelle" des Ursprungswerkes und ist trotz eigenständigen Charakters von "Nur mir" wiedererkennbar. Der Dialog lag in der Überführung in ein anderes Musikgenre (I ZR 74/22; nach Vorabentscheidung des EuGH C-590/23 ("Pelham II"), siehe auch schon Newsletter April 2026).

BGH – Keine öffentliche Wiedergabe bei Weiterleitung von Rundfunksignalen durch internes Kabelnetz in Seniorenheim

Dem EuGH folgend stellt nun auch der BGH fest, dass bei der hausinternen Signalweiterleitung in einem Seniorenwohnheim weder ein "anderes technisches Verfahren" verwendet noch ein "neues Publikum" erreicht wird und damit keine öffentliche Wiedergabe stattfindet (Art. 3 InfoSoc-RL, § 15 Abs. 2 UrhG). Dasselbe gilt für das nicht harmonisierte Recht der öffentlichen Wiedergabe von Sendeunternehmen (I ZR 34/23 und I ZR 35/23; nach Vorabentscheidung des EuGH C-127/24, siehe auch schon Newsletter Mai 2026).

BGH – EuGH-Vorlage zum Begriff der "persönlichen" Tätigkeit

Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO ist ausgeschlossen, wenn natürliche Personen personenbezogene Daten für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeiten ("Haushaltsausnahme", Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Der BGH legt dem EuGH verschiedene Fragen vor, insbesondere ob das Weiterleiten von privaten Chat-Nachrichten an den Arbeitgeber unter diese Ausnahme fällt, und ob hier der mit der Datenverarbeitung verfolgte Zweck zu berücksichtigen ist (PM v. 17.09.26, I ZR 256/25 und I ZR 289/25, noch nicht veröffentlicht).

OLG Frankfurt a.M. – Diensteanbieter muss Betroffenem bei angeblich rechtswidrigen Inhalten gegenläufige Informationen übermitteln

Nach einem Hinweis auf angeblich rechtswidrige Inhalte – hier eine Unternehmensbewertung auf einem Bewertungsportal – erhielt der Diensteanbieter Informationen, die dem Vortrag des Betroffenen widersprachen. Wenn der Diensteanbieter diese Informationen nicht übermittelt, hindert er den Betroffenen an einer inhaltlichen Überprüfung und an der Konkretisierung seiner Behauptung. Der Diensteanbieter darf den Betroffenen jedoch nicht von der Beweiswürdigung ausschließen. Allerdings können Diensteanbieter anonymisierte Nachweise übermitteln (PM v. 08.09.26, 16 W 40/26, noch nicht veröffentlicht).

LG Frankfurt a.M. – Hosting-Anbieter haftet für unzulässige Werbung

Dritte nutzten die Wort-Bild-Marke eines Unternehmens und das Bildnis seines Gründers für unzulässige Werbung auf einem sozialen Netzwerk. Nach der Meldung des Unternehmens über ein dafür vorgesehenes Tool kam es zu neuen identischen oder sinngleichen Werbeanzeigen. Nach Ansicht des Gerichts beeinflusse der Hosting-Anbieter Werbeanzeigen im Feed der Nutzer. Deshalb habe er keine "neutrale Rolle" im Sinne der EuGH-Rechtsprechung i.S. Webgroup und Coyote (C-188-24 und C-190/24) weshalb die Haftungsregelungen des DSA nicht anwendbar seien (Art. 6 DSA, 2-06 O 234/25, nrk).

Irische Datenschutzbehörde – Geldbuße gegen Diensteanbieter wegen angeblicher DSGVO-Verstöße

Laut der irischen Datenschutzbehörde verstoße der Umgang des Diensteanbieters mit Standortdaten in der Vergangenheit gegen u.a. das Transparenz- und Fairnessprinzip aus der DSGVO. Nutzern sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Standortdaten genutzt worden seien, um personalisierte Werbung auszuspielen. Zudem seien die angeblichen Verstöße dadurch intensiviert worden, dass Nutzerdaten länger als erforderlich gespeichert worden seien (PM v. 21.09.26).