TMT Newsletter | November 2025
Ausblick
Am 26.11.2025 verhandelt der EuGH darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nationale Vorschrift zur Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft europarechtskonform ist (C-840/24). Am 02.12.2025 entscheidet der EuGH über die Verantwortlichkeit eines Hosting-Anbieters, der sich in den Nutzungsbedingungen die Verwendung der hochgeladenen Anzeigen vorbehält, nach der E-Commerce-RL und der DSGVO (GA Szpunar: Anwendbarkeit der Haftungsbefreiung, solange der Hosting-Anbieter neutral bleibt) (C-492/23). Am 04.12.2025 entscheidet der EuGH über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst in den Rechtssachen konektra (C-795/23; BGH-Vorlage v. 21.12.23) und Mio u.a. (C-580/23) (GA Szpunar: keine höheren Anforderungen an die Originalität als bei anderen Werkarten). Am selben Tag entscheidet der BGH über die Schutzfähigkeit der Filmfigur "Miss Moneypenny" als Werktitel und dessen Verletzung durch gleichlautende Bezeichnungen (I ZR 219/24). Am 10.12.2025 entscheidet das EuG über die Klage von Intel gegen die Festsetzung einer Geldbuße wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren, Art. 102 AEUV und Art. 54 EWR-Abkommen (T-1129/23). Am 11.12.2025 veröffentlich GA Emiliou die Schlussanträge dazu, ob die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) von Sportwettenanbietern Rückzahlungen bei unrechtmäßigen Online-Wetten ausschließt (C-530/24). Am 18.12.2025 entscheidet der BGH darüber, ob Wirtschaftsauskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen auch nach Ausgleich der Forderung speichern dürfen – und wenn ja, wie lange (I ZR 97/25). Am selben Tag veröffentlicht GA Szpunar die Schlussanträge dazu, ob Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken urheberrechtlich geschützt sein können, Art. 2 lit. a RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL), und ob Art. 5 Abs. 3 lit. c RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL) einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die eine Verwendung kurzer Werkauszüge für Berichterstattungen über aktuelle Ereignisse erlaubt, vorausgesetzt, diese sind nicht kommerzieller Natur (C-598/24). Zudem plant die EUKOM die Veröffentlichung des Entwurfs des Digital Network Acts bis zum Jahresende (Mitteilung v. 24.10.25).
EuGH – Täglicher E-Mail-Newsletter nach E-Privacy-RL zulässig.
Nutzer eines Online-Pressemediums, die weitere Artikel lesen wollten, mussten ein kostenloses Nutzerkonto unter Angabe ihrer Mail-Adresse und Anmeldung für den täglichen Newsletter anlegen. Sie konnten sich auch vom täglichen Newsletter abmelden. Die rumänische Datenschutzbehörde sah in dem Vorgehen eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Ansicht des EuGH, werden E-Mail-Adressen unter solchen Umständen von einem Pressemedium "im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts" erlangt und dürfen von diesem zur Direktwerbung verwendet werden, Art. 13 Abs. 2 RL 2002/58/EG (C-654/23).
EuGH-GA – Keine Verwendung einer Marke für parodistische Parteiwerbung
Eine belgische Partei verwendete die IKEA-Marken, um ihr Asylprogramm öffentlich vorzustellen. Nach GA Szpunar nutzen politische Parteien Marken "im geschäftlichen Verkehr" (Art. 10 Abs. 2 RL (EU) 2015/2436, Art. 9 Abs. 2 VO (EU) 2017/1001), wenn sie, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht, (indirekte) wirtschaftliche Vorteile erhalten. Ein "rechtfertigender Grund" besteht nur, sofern die Markennutzung zur politischen Debatte beiträgt. Die bloße Förderung der eigenen Kampagne genügt nicht (Anträge C-298/23).
EuG – Grundrechtliche Überprüfbarkeit der VLOP-Designation
Das EuG weist die Klage von Amazon gegen die Benennung seines Marktplatzes als "sehr große Online-Plattform" (VLOP) ab. Das Gericht nahm an, dass Amazon grundsätzlich befugt ist, die Grundrechtskonformität der durch die Benennung geltenden Verpflichtungen zur Überprüfung zu stellen. Auch stellen die VLOP-Regeln Grundrechtseingriffe dar. Diese sind jedoch unter Berücksichtigung des weiten Spielraums des Gesetzgebers gerechtfertigt (T-367/23).
EUKOM – DSA-Transparenzpflichtverstöße vorläufig festgestellt
Einige Diensteanbieter sollen Systeme eingeführt haben, durch die Forschende nur unvollständige oder unzuverlässige Daten erhalten. Zudem sollen, benutzerfeindliche Melde- und Abhilfeverfahren verwendet werden u.a. durch den Einsatz von "Dark Patterns". Die Plattformen können dazu Stellung nehmen und Abhilfemaßnahmen ergreifen (PM v. 24.10.25).
EUKOM – DSA: Forscher erhalten Datenzugang
Der delegierte Rechtsakt der EUKOM, welcher die Einzelheiten des Datenzugangs gem. Art. 40 DSA festlegt, trat am 29.10.25 in Kraft. "Zugelassene Forscher" können nun über das europäische Datenzugangsportal Zugang zu Daten der VLOPs/VLOSEs beantragen. (PM v. 29.10.25; vgl. bereits NL 7/25).
EUKOM – Gründung des Konsortiums für Digitale Gemeingüter (DC-EDIC) bestätigt
Das neue EU-Instrument ermöglicht den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende digitale Infrastrukturen zu entwickeln, einzurichten und zu betreiben und so digitale Ressourcen zu bündeln. Die Gründungsmitglieder sind Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Italien. Weitere Mitglieder können jederzeit beitreten (PM v. 29.10.25).
EUKOM – "Digital Omnibus"
Dieser soll den europäischen Digitalrechtsrahmen reformieren, indem er Verwaltungsaufwand und Compliance für europäische Unternehmen reduziert und dadurch Innovation fördert. Dafür werden u.a. die DSGVO und der AI Act angepasst. Der Entwurf schlägt u.a. vor, den Anwendungsbeginn der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme mit Unterstützungsinstrumenten für die Unternehmen zu verknüpfen. Datenschutzrechtlich sollen bspw. die Mittel zur Identifizierung i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO auf solche beschränkt werden, die dem Verantwortlichen selbst vorliegen (PM v. 19.11.2025).
OVG Schleswig-Holstein – Behördliche Auskunft auf Presseanfragen ist ein Verwaltungsakt
Der presserechtliche Auskunftsanspruch (bspw. aus § 4 PresseG SH) ist danach im Wege der Verpflichtungsklage, statt der allgemeinen Leistungsklage durchzusetzen. Die herrschende Meinung nahm bislang an, die Erteilung von Auskünften auf Presseanfragen stelle einen Realakt dar (6 MB 28/25).
OLG Frankfurt am Main – "Tarif-Bundle“: Handy-Verkäufer haftet nur für eigene Servicebedingungen
Bietet ein Handy-Verkäufer gleichzeitig mit dem Kauf des Mobiltelefons den Abschluss eines zugehörigen Vertrages an, gilt er bezüglich der Servicebedingungen des Mobilfunkvertrages nicht als Verwender, da der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Mobilfunkanbieter zustande kommt. Zudem unterfallen die Servicebedingungen mangels Modifizierung der Leistungspflichten (vgl. § 307 III BGB) keiner AGB-Inhaltskontrolle (PM v. 31.10.25; 6 U 117/24).
OLG Düsseldorf – Einseitiges Preisanpassungsrecht unwirksam
Die Verbraucherzentrale NRW richtete sich mit einer Unterlassungsklage gegen die Preisanpassungsklausel einer Online-Plattform. Die Klausel erlaubte eine einseitige Preiserhöhung ohne Zustimmung der Nutzer. Eine Ablehnung war nur durch Kündigung der Mitgliedschaft möglich. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligen die Teilnahmebedingungen der Plattform die Verbraucher unangemessen. Der Senat ließ jedoch die Revision zu (I-20 U 19/25, nicht rechtskräftig).
LG München I – Verwendung von Songtexten durch Large Language Models unzulässig
Sowohl die Memorisierung der Liedtexte in KI-Sprachmodellen als auch deren Wiedergabe in den Outputs (von letzteren wird auf erstere geschlossen) ist nach Auffassung des Gerichts eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG); die Anzeige im Output zudem eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Es greift keine der Schrankenbestimmungen; insbesondere gilt die TDM-Schranke gem. § 44b UrhG nur für das vorgelagerte Zusammenstellen der Trainingsdaten und nicht für die anschließende Vervielfältigungen im Modell (42 O 14139/24, nicht rechtskräftig).
BReg – Data Act-Durchführungsgesetz beschlossen
Dem Kabinettentwurf zufolge soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als einzige Aufsichtsbehörde zuständig sein, während sich der BfDI mit datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Data Act befassen soll (Entwurf v. 25.10.25).
BNetzA – Entwurf für Katalog von Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze und -dienste
Der neue Katalogentwurf i.S.d. § 167 TKG führt Gefährdungspotenziale ein, die – je nach Gemeinwohlbedeutung der Netzbetreiber und Dienstanbieter – unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Zudem wurde die Liste kritischer Funktionen integriert und Maßnahmen zur Konfiguration des 5G-Netzes vorgegeben (Entwurf aus Okt. 2025).