TMT Newsletter | Juni 2026

Ausblick

02.07.2026

EuGH: Ist es ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Diensteanbieter Geräteherstellern u.a. Vorgaben für vorinstallierte Software macht und den Vertrieb anderer Software-Versionen regelt (Art. 102 AEUV, Art. 54 EWR; Entscheidung C-738/22 P)?

EuGH: Reicht eine datenschutzrechtliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) gegenüber einem Internetanbieter und dessen nicht näher bezeichneten "Partnern" aus, damit diese "Partner" Direktwerbung schalten dürfen (Verhandlung C-317/25)?

BGH: Ist die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über eine eigene Satellitenempfangsanlage an die Bewohner eines Seniorenheims eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL und §§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 20, 20b UrhG (nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-127/24; Verhandlung I ZR 34/23 und I ZR 35/23)?

BGH: Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines modularen Möbelsystems (nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-580/23 und C-795/23; Entscheidung I ZR 96/22).

06.07.2026

EuGH:  Verstoßen die belgischen Regelungen zum Presseleistungsschutzrecht (insb. einseitige Verhandlungs- und Informationspflichten für Diensteanbieter und bindendes Preissetzungsverfahren) und zu Vorgaben für OCSSPs (insb. zwingender, verwertungsgesellschaftspflichtiger Direktvergütungsanspruch) gegen das Unionsrecht (Art. 15, Art. 17 DSM-RL; Verhandlung C-663/24)?

09.07.2026

​EuGH: Verstoßen Regelungen des schwedischen Rechts gegen Art. 85 DSGVO, die Online-Datenbanken mit unbearbeiteten Strafurteilen weitgehend von der DSGVO ausnehmen und Betroffene nur auf straf- und zivilrechtliche Verleumdungsrechtsbehelfe verweisen (Entscheidung C-199/24)?

EuGH: Ist ein Streaming-Abo für TV- und Video-Inhalte eine "Bereitstellung digitaler Inhalte" im Sinne von Art. 16 lit. m i.V.m. Art. 2 Nr. 11 Richtlinie 2011/83/EU oder eine "digitale Dienstleistung" i.S.d. Art. 2 Nr. 2 Richtlinie (EU) 2019/770? Davon hängt ab, ob Streaming-Dienste das 14-tägige Widerrufsrecht von Abonnenten mit Beginn des Streamings ausschließen dürfen (Entscheidung C-234/25).

EuGH: Ist es ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Diensteanbieter Vertragsklauseln gegenüber Betreibern von Drittwebseiten verwendet, die Regelungen zur Exklusivität, Platzierung sowie Genehmigungsverfahren enthalten (Art. 102 AEUV, Art. 54 EWR; Verhandlung C-826/24)?

​15.07.2026

BGH: Verstößt eine Bestätigungsseite bei der Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen gegen § 312k BGB, wenn diese auch Informationen zu Kündigungsalternativen enthält (Entscheidung I ZR 200/25)?

16.07.2026

BGH: Ist das Kopieren und Verwenden eines Rhythmus-Fragments aus einer Tonaufnahme ohne Erlaubnis des Tonträgerherstellers zulässig? Der BGH wird sich insbesondere mit den kürzlich konturierten Anforderungen der "Pastiche"-Schranke i.S.d. Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL beschäftigen (nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-590/23; Verhandlung I ZR 74/22 ("Metall auf Metall V")).

30.07.2026

BGH: Verstößt das Weiterleiten privater Chat-Nachrichten an den Arbeitgeber gegen Art. 6 DSGVO oder ist bereits der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO nicht eröffnet (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO; Verhandlung I ZR 256/25)?

 

Meldungen

EuGH – Zur Reichweite des Herkunftslandsprinzips und der DSA-Haftungsregelungen für Hosting-Diensteanbieter

Regelungen des französischen Rechts zur Altersverifikation von Pornografie-Webseiten und zum Verbot der Information über bestimmte Verkehrskontrollen fallen in den "koordinierten Bereich" (Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 E-Commerce-RL). Sie können dennoch auf Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 E-Commerce-RL erfüllt sind (u.a. Aufforderung gegenüber dem Herkunftsland und Anzeige bei der Kommission; Art. 3 Abs. 4 lit. b E-Commerce-RL). Die Haftungsbegrenzung für Hosting-Dienste (Art. 14, Art. 15 E-Commerce-RL; jetzt: Art. 6, Art. 8 DSA) greift nicht für Anbieter, die für im Auftrag gespeicherte Nutzerinhalte eine "aktive Rolle" spielen. Ein Diensteanbieter hat eine "aktive Rolle", wenn er im Eigeninteresse per Algorithmus – über eine Kategorisierung und Indexierung hinaus – bestimmt, unter welchen Bedingungen, auf welche Weise und in welcher Rangfolge Informationen verbreitet werden (C-188/24 und C-190/24).  

EuGH – Zur Anwendbarkeit der DSGVO auf Daten aus Ermittlungsverfahren in Personalakten

Die DSGVO ist anwendbar, wenn eine Behördendirektion Daten für eine Personalakte verwendet, die eine andere Direktion derselben Behörde für strafrechtliche Ermittlungen erhoben hatte (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Die RL 2016/680 findet auf diese (spätere) Verwendung keine Anwendung, da sie nicht (mehr) der Strafverfolgung dient. Ein Löschungsanspruch ("Recht auf Vergessenwerden") kann unter drei Voraussetzungen ausgeschlossen sein (Art. 17 Abs. 3 lit. b Fall 1 DSGVO): Die Speicherung muss auf einer klaren, präzisen und vorhersehbaren Rechtsgrundlage beruhen, einem legitimen öffentlichen Interesse dienen und verhältnismäßig sein (C-312/24).

EuGH – Beschwerde nach der DSGVO trotz laufendem Gerichtsverfahren zulässig

Eine nationale Aufsichtsbehörde darf eine Beschwerde (Art. 77 DSGVO) nicht allein deshalb zurückweisen, weil ein gerichtlicher Rechtsbehelf (Art. 79 Abs. 1 DSGVO) eingelegt wurde oder im gerichtlichen Verfahren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Die Rechtsbehelfe bestehen unabhängig voneinander: Die DSGVO sieht weder eine vorrangige Zuständigkeit noch ein vorrangiges Beurteilungsrecht des Gerichts oder der Aufsichtsbehörde vor (C-414/24).

EuG – Teilweise Nichtigerklärung einer Torwächterbenennung

Die Entscheidung betraf die Einordnung eines Messenger-Dienstes und eines Online-Marktplatzes als zentrale Plattformdienste (Art. 3 Abs. 1 lit. b DMA). Für letzteren hat das EuG diese Einordnung durch die Kommission mangels ausreichender Begründung aufgehoben (Art. 296 Abs. 2 AEUV), da sie auf einer veralteten Datenlage beruhte. Gegen die Entscheidung ist Rechtsmittel zum EuGH möglich (T-1078/23, nrk.).

EUKOM – Bußgeld gegen VLOP wegen Verstoßes gegen DSA-Risikobewertungspflichten

Eine sehr große Online-Plattform (VLOP) hat das systemische Risiko der Verbreitung rechtswidriger Inhalte über den Dienst nicht ordnungsgemäß evaluiert (Art. 34 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 lit. a DSA). Ihre Risikobewertung stützt sich nicht auf konkrete Erkenntnisse zu dem angebotenen Dienst (Art. 34 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 DSA). Die Plattform hat außerdem nicht korrekt erfasst, wie häufig Verbraucher mit nicht konformen Produkten in Berührung kommen und wie die Gestaltung des Dienstes dieses Risiko erhöht. Die Plattform muss nun Gegenmaßnahmen vorlegen (Art. 75 DSA). Sie kann gegen den Beschluss und das Bußgeld i.H.v. EUR 200 Mio. mit einer Nichtigkeitsklage vorgehen (Art. 263 AEUV; PM v. 28.05.26).

EUKOM – Betreiber eines Messaging-Dienstes muss KI-Assistenten von Dritten (vorläufig) Zugang gewähren

Die vorläufige Maßnahme ergeht im Rahmen eines laufenden Kartellverfahrens gegen den Diensteanbieter (AT.41034). Der Anbieter verlangt bislang von KI-Assistenten Dritter Zugangsgebühren für die Nutzung der Programmierschnittstelle (API). Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission hat der Diensteanbieter dadurch seine marktbeherrschende Stellung missbraucht (Art. 102 AEUVArt. 54 EWR-Abkommen). Die einstweilige Anordnung gilt bis zum Erlass eines abschließenden Beschlusses (PM v. 09.06.26).

EUKOM – Entwurf von Leitlinien für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen

Die Leitlinien (Art. 6 Abs. 5 AI-Act) konkretisieren, wann es sich bei einem KI-System um ein Hochrisiko-KI-System handelt (Art. 6 AI-Act). Sie enthalten Kriterien zur Einstufung und nennen konkrete Beispiele. Die Leitlinien bejahen die Hochrisiko-Eigenschaft zum Beispiel für ein KI-System zur Überwachung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Kollisionsrisiken im Schienenverkehr sowie zur biometrischen Identifizierung und Kreditwürdigkeitsprüfung (PM v. 19.05.26).

EP – Digital Omnibus und Verbot von "Nudifier-Apps" beschlossen

Bestimmte Regelungen für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 Abs. 2 AI-Act) treten erst am 02.12.2027 in Kraft; solche für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 Abs. 1 AI-Act) erst am 02.08.2028. Die Kennzeichnungspflicht für von KI generierte Inhalte gilt erst ab dem 02.12.2026. Außerdem werden Apps zur Darstellung von unbekleideten Personen und KI-Systeme verboten, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen. Der Rat muss die Änderungen noch annehmen (angenommener Text).

OVG NRW – Drosselung von "Vielnutzern" in Mobilfunkverträgen (vorläufig) zulässig

Die Klausel ermöglicht es Telekommunikationsanbietern, die Datenübertragung gegenüber "Vielnutzern" bei Engpässen zu drosseln. Ob das gegen Art. 3 Abs. 3 VO (EU) 2015/2120 verstößt, lässt sich erst im Hauptsacheverfahren durch eine Vorlage an den EuGH klären. Vorläufig überwiegt das Interesse des Telekommunikationsanbieters: Bei sofortiger Vollziehung dürfte der Anbieter die Klausel gegenüber Bestands- und Neukunden nicht mehr verwenden (13 B 1232/25; PM v. 15.06.26).

LG Frankfurt a.M. – Ordnungsgeld gegen Plattformbetreiber wegen Löschung nach zwei Wochen

Der Diensteanbieter kam einer gerichtlichen Löschungsanordnung wegen wahrheitswidriger Nutzerbeiträge etwa zwei Wochen lang nicht nach. Das Gericht sah hierin strukturelle Organisationsdefizite und verhängte ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe. Der Diensteanbieter kann dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vorgehen (§ 793 ZPO, 2-03 O 128/26t; PM v. 08.06.26).

LG Berlin – Keine markenmäßige Benutzung durch "KI-Übersicht"

Zeigt die "KI-Übersicht" eines Suchmaschinenbetreibers Informationen zu "Duftzwillingen" von Markenparfums an, liegt darin keine Benutzung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. a UMV. Weder verwendet der Suchmaschinenbetreiber das Zeichen in der eigenen kommerziellen Kommunikation, noch "lenkt" er dessen Einsatz. Nutzer erkennen bei "KI-Übersichten" den Charakter als neues Suchergebnisformat und haben nicht den Eindruck, dass der Suchmaschinenbetreiber eigene Inhalte erstellt oder Verantwortung für die generierten Inhalte übernimmt. Ein Wettbewerbsverstoß liegt außerdem nicht vor, weil Suchmaschinenbetreiber keine Mitbewerber von Parfumherstellern sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG; 52 O 62/26, nrk).

LG München I – Suchmaschinenbetreiber haftet einstweilig für unrichtige Aussagen über Unternehmen in "KI-Übersicht"

Die KI-Übersicht eines Suchmaschinenbetreibers zeigte bei der Suche nach einem Verlagsunternehmen Informationen an ("Betrugsmasche"). Der Diensteanbieter einer KI-Übersicht kann äußerungsrechtlich als unmittelbarer Störer i.S.d. § 1004 BGB haften, wenn darin das Unternehmenspersönlichkeitsrecht beeinträchtigende Aussagen enthalten sind. Die angegriffenen Aussagen seien eigenständig und gingen über eine reine Zusammenfassung der Suchergebnisse oder eine kurze Vorschau (Snippets) hinaus. Insbesondere enthielten sie teilweise Informationen, die sich nicht aus den Suchergebnissen ergaben. Die Haftungsbegrenzung für Hosting-Anbieter nach Art. 6 DSA scheide daher aus (26 O 869/26, nrk).

LG Berlin – Zur Bemessung von DSGVO-Bußgeldern

Das Gericht reduzierte das vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen ein Wohnungsunternehmen verhängte Bußgeld i.H.v. EUR 14,5 Mio. auf EUR 900.000. Hintergrund des Verfahrens war die Speicherung personenbezogener Mieterdaten in einem Archivsystem, das seinerzeit keine automatisierte Löschung nicht mehr benötigter Daten vorsah (Art. 5 Abs. 1 lit. c, e DSGVO). Bei der Bemessung berücksichtigt das Gericht insbesondere, dass das Unternehmen externe Berater eingeschaltet habe, um ihr Archivsystem umzustellen (526 OWi LG 1/20; PM v. 09.06.26).

BNetzA – Ermittlungen gegen Gaming-Plattform wegen angeblichen DSA-Verstoßes eingeleitet

Die Behörde prüft, ob die Plattform im Zusammenhang mit einem Videospiel gegen ihre Melde- und Abhilfepflichten für rechtswidrige Inhalte aus Art. 16 DSA verstoßen hat. Die Gaming-Plattform soll trotz Beschwerden über rassistische Inhalte eines Videospiels nicht tätig geworden sein (Art. 16 Abs. 5, Abs. 6 DSA). Die Plattform hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme (PM v. 12.06.26).