TMT Newsletter | August 2025
Ausblick
Am 03.09.2025 entscheidet das EuG über die Klage von Zalando gegen die Benennung als sehr große Online-Plattform (T-348/23). Am selben Tag entscheidet der EuGH u.a. über die Anforderungen an den informierten Benutzer i.S.d. Art. 10 VO (EG) Nr. 6/2002 (C-211/24). Am 04.09.2025 veröffentlicht GA Szpunar die Schlussanträge zur öffentlichen Wiedergabe i.S.d. Art. 3 RL 2001/29/EG in Seniorenheimen (C-127/24), zur Reichweite der Presseausnahme gem. Art. 85 DSGVO (C-199/24) und zum Vorliegen einer Datenverarbeitung innerhalb ein und derselben Behörde (C-312/24). Ebenfalls am 04.09.2025 veröffentlicht GA de la Tour die Schlussanträge zu dem Zusammenspiel zwischen der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO und der Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 79 DSGVO (C-414/24). Am 10.09.2025 entscheidet das EuG über Klagen von Meta (T-55/24) und TikTok (T-58/24) gegen den jeweiligen EUKOM-Beschluss über DSA-Aufsichtsgebühren gem. Art. 43 DSA. Am 18.09.2025 veröffentlicht GA Szpunar die Schlussanträge u.a. über missbräuchliche Auskunftsansprüche nach der DSGVO (C-526/24).
EuGH-GA – Einsatz von Body-Cams fällt unter Art. 13 DSGVO
Ob der Verantwortliche die Informationen bereits bei der Datengewinnung gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO oder erst danach innerhalb der Fristen des Art. 14 Abs. 3 DSGVO bereitstellen muss, hängt von der Einordnung als direkte (Art. 13 DSGVO) oder indirekte Datenerhebung (Art. 14 DSGVO) ab. Nach GAin Medina ist nicht die Kenntnis oder aktive Beteiligung des Betroffenen, sondern die Unmittelbarkeit der Datenquelle maßgeblich. Art. 14 DSGVO ist nur bei externen Datenquellen anzuwenden (C-422/24).
EUKOM – Vorläufige Feststellung eines DSA-Verstoßes von TEMU
Im Oktober 2024 leitete die EUKOM ein förmliches Verfahren gegen den Online-Marktplatz ein, um dessen DSA-Konformität zu überprüfen. Gegenstand der Überprüfung sind u.a. der Verkauf rechtswidriger Produkte und die potenziell suchterzeugende Gestaltung. Zuletzt stellte die EUKOM vorläufig eine unzureichende Bewertung systematischer Risiken durch rechtswidrige Produkte fest (Verstoß gegen Art. 34 DSA) (PM v. 28.7.25).
EUKOM – Inkrafttreten des Europäischen Medienfreiheitsgesetz
Das EFMG soll die redaktionelle Unabhängigkeit und den Medienpluralismus unionsweit stärken. Vor diesem Hintergrund werden die Mitgliedstaaten u.a. verpflichtet, öffentlich-rechtliche Medien angemessen und berechenbar zu finanzieren und unberechtigte Entfernungen professioneller Inhalte durch VLOPs zu unterbinden. Das neu errichtete Europäische Gremium für Mediendienste soll die einheitliche Anwendung dieser Vorschriften sichern. Das EFMG ist am 05.08.2025 in Kraft getreten (PM v. 8.8.25).
EUKOM – AI Act: Unterstützung für GPAI-Anbieter
Die EUKOM veröffentlichte zwei ergänzende Dokumente: Leitlinien zum Anwendungsbereich der GPAI-Vorschriften und ein Template zur Zusammenfassung der Trainingsdaten. Die Leitlinien definieren GPAI-Modelle als solche, die mit über 1023 FLOP trainiert wurden und Sprache generieren können. Zudem erkennen die EUKOM und die Mitgliedstaaten einen Verhaltenskodex an, dessen freiwillige Befolgung die Einhaltung des AI Acts indiziert (PM v. 1.8.25).
BReg – Neues IT-Sicherheitsgesetz für mehr Cybersicherheit
Der Regierungsentwurf setzt die NIS-2-RL um und sieht weiterhin weit mehr Bußgeldtatbestände vor, als das Unionsrecht verlangt (Entwurf v. 25.7.25).
BKartA – Keine Untersagung der Übernahme von "Gala", "Brigitte" und "Eltern" durch die FUNKE Mediengruppe
Laut BKartA besteht auf dem Markt für Frauenzeitschriften weiterhin ausreichend Wettbewerb. Dies gilt auch bei gesonderter Betrachtung kleinteiligerer Märkte etwa für Yellow-Press oder Qualitäts-Frauenzeitschriften. Für die Freigabe war jedoch entscheidend, dass die Anzeigenvermarktung nicht mit übernommen wird (PM v. 20.8.25).
BVerfG – rbb-Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt rügte eine Verletzung seiner Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) durch den rbb-Staatsvertrags. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch unbegründet: Der Staatsvertrag wahrt die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Staatsferne, der Programmautonomie sowie der Sicherung der Funktionsfähigkeit. Insbesondere bewegen sich die Landesgesetzgeber im Rahmen ihres weiten Gestaltungsspielraumes (1 BvR 2578/24).
BGH – Werbeblocker können Urheberrechte verletzen
Die Nutzung eines Werbeblockers kann das Recht zur Umarbeitung gem. § 69c Nr. 2 UrhG verletzen. Der BGH verwies die Sache zurück an das OLG, um den Schutzgegenstand und die schutzbegründenden Merkmale zu bestimmen und den Schutz des Browser-Bytecodes oder des durch ihn erzeugten Objektcodes als Computerprogramm i.S.d. § 69a UrhG aufzuklären (I ZR 131/23).
BGH – Urheberrechtliche Zulässigkeit von "Cheat-Software"
Quell- und Objektcode ermöglichen die Vervielfältigung oder Entstehung eines Programms und gehören deswegen zu den geschützten Ausdrucksformen i.S.d. § 69a Abs. 1 UrhG. Da eine Cheat-Software lediglich die im Arbeitsspeicher abgelegten variablen Daten verändert, jedoch nicht den Objekt- oder Quellcode der Spielsoftware, bleibt der Schutzbereich des § 69a Abs. 1 unberührt. Der Senat folgt somit der Auslegung von "Computerprogrammen" i.S.d. Art. 1 RL 2009/24/EG durch den EuGH (I ZR 157/21; PM v. 31.7.25).
OLG Frankfurt am Main – Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Influencern
Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können nicht ohne Weiteres einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch begründen. Weder ist die Darstellung von Äußerungen als ein Anbieten von Waren oder Dienstleistungen zu qualifizieren, noch wurde ein Vorteil einer Partei als gleichzeitiger Nachteil der anderen Partei dargelegt. Somit fehlt es an dem Wettbewerbsverhältnis. Es bestehen hingegen Unterlassungsansprüche wegen der rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (PM v. 25.7.25).
VG Köln – Bundespresseamt (BPA) darf Facebook-Fanpage weiterbetreiben
Anders als der BfDI sieht das VG Köln keine gemeinsame Verantwortung von Facebook und den Fanpage-Betreibern. Die Untersagungsverfügung gegen des BPA wurde aufgehoben (nrk, Az. 13 K 1419/23, PM v. 22.7.25).
NL – Sammelklage gegen Booking.com
Über 10.000 Hotels verlangen von der Online-Buchungsplattform Schadensersatz wegen jahrzehntelang auferlegter Bestpreisklauseln. Diese verpflichteten Hotels, ihre Zimmer nicht günstiger als auf Booking.com anzubieten – begründet mit der Bekämpfung von Trittbrettfahrern. Bereits der BGH entschied 2021, dass Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig sind. Ausgelöst wurde die Klagewelle jedoch durch das ähnlich lautende Urteil des EuGH aus 2024. Die Anmeldefrist für die Sammelklage vor dem niederländischen Gericht endet am 29.08.2025 (PM v. 4.8.25).