Covid-19 und Streitigkeiten

Streitige Auseinandersetzungen werden sich im Zuge der Covid-19-Krise nicht vermeiden lassen. Es entstehen Unsicherheiten, ob Vertragsverhältnisse aufgrund von Covid-19 aufgelöst werden können oder ob eine Vertragsanpassung verlangt werden kann. Unternehmen werden prüfen, ob Covid-19-bedingte Leistungsstörungen Schadens­ersatz­ansprüche begründen. Soweit keine Einigung mit dem jeweiligen Vertragspartner zustande kommt, werden Unternehmen diese und vergleichbare Fragen (schieds)gerichtlich klären lassen wollen. Bei der Prüfung der betreffenden Sach- und Rechtsfragen und der Erfolgsaussichten einer streitigen Auseinandersetzung sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen steht Ihnen unsere erfahrene Dispute-Resolution-Praxis zur Seite.

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