Michael Schramm ist auf das Öffentliche Wirtschafts­recht und regulierte Industrien spezialisiert. Er berät Investoren, Unter­nehmen und die öffentliche Hand zu allen öffentlich-recht­lichen und sonstigen regulatorischen Fragen, einschließlich des EU- und Verfassungsrechts.

Schwerpunkte seiner Beratung sind das Umwelt-, insbeson­dere Chemikalienrecht, Datenschutz- und IT-Recht sowie die Regulierung des Gesundheitssektors und das Außenwirtschaftsrecht. Michael Schramm verfügt über umfangreiche Erfahrung sowohl in der laufenden Beratung als auch in Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen. Zu den von ihm regelmäßig beratenen Mandanten zählen Dow-Jones- und Dax-Unternehmen sowie führende Finanzinvestoren.

Er begleitet unsere Mandanten ferner in behördlichen Verfahren und vor Gericht.

Michael Schramm ist Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, der sich mit verfassungsgerichtlichen Verfahren und bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben befasst.
 

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2016
  • Bucerius Law School Hamburg
  • Columbia University, New York

Veröffentlichungen

  • Risikoanalyse und zusätzliche Maßnahmen – Konzerninterner US-Datentransfer nach „Schrems II“, NZG 2020, 1056-1059 (mit Vera Jungkind und Carolin Raspé)
  • Umweltrecht im Handelsgesetzbuch: Die Förderung von Corporate Social Responsibility mit den Mitteln der nichtfinanziellen Berichterstattung, UTR 2017, 189‐216 (mit Dirk Uwer)
  • Einseitiges informelles Verwaltungshandeln im Regulierungsrecht, Tübingen 2016
  • Symposium zum Glücksspielrecht 2015 (Tagungsbericht), ZfWG 2015, 118-120 (zusammen mit Johannes Güldner)
  • Der europäische Verwaltungsverbund in der Telekommunikationsregulierung (§§ 10 ff. TKG) aus dem Blickwinkel des Rechtsschutzes, in: DÖV 2010, 387-396