Hengeler Mueller berät Glory beim Erwerb der Talaris-Unternehmensgruppe

30. April 2012

Hengeler Mueller berät Glory Limited in einem integrierten Team mit Slaughter and May (GB), Bredin Prat (F) und Mori Hamada & Matsumoto (Japan) zu Aspekten des deutschen Rechts beim Erwerb der Unternehmensgruppe Talaris. Das Übernahmeangebot in Höhe von etwa 780 Mio EUR geht an Carlyle und das am Unternehmen beteiligte Management.

Talaris ist ein Anbieter von Bargeldbearbeitungsmaschinen und –systemen. Glory Limited, mit Hauptsitz in Japan, ist an der Tokyo Stock Exchange notiert.

Die Transaktion, die am 14. Februar 2012 angekündigt wurde, steht unter dem Vorbehalt der Angebotsannahme durch die Talaris-Aktionäre sowie unter Kartellvorbehalt.

Tätig waren die Partner Dr. Daniel Kress (Gesellschaftsrecht/Finanzierung, London), Dr. Alf-Henrik Bischke (Kartellrecht, Brüssel) und Dr. Christian Hoefs (Arbeitsrecht, Frankfurt) sowie die Associates Hendrik Humrich und Dr. Kolja Stehl (beide Gesellschaftsrecht/Finanzierung, London).

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