Portigon AG mit Hengeler Mueller abermals erfolgreich bei Klage gegen den Single Resolution Board vor dem Gericht der Europäischen Union

29. September 2020

Das Gericht der Europäischen Union hat am 23. September 2020 aufgrund einer Klage der Portigon AG den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) über im Voraus erhobene Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2017, allgemein bekannt als Bankenabgabe, für nichtig erklärt, soweit er die Portigon AG betrifft. Diese Beschlüsse waren die Grundlage für den Zahlungsbescheid der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung über die von der Portigon AG erhobene Bankenabgabe.

Das Gericht entschied in dem Urteil aufgrund der signifikanten Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Gunsten der Portigon AG. In einer am selben Tag ergangenen Parallelentscheidung erklärte das Gericht zudem die Delegierte Verordnung (EU) 2015/63, die den Beschlüssen des SRB zugrunde liegt, für teilweise unwirksam.

Portigon AG war bereits im Jahr 2019 erfolgreich mit ihrer Klage gegen die Bankenabgabe für das Jahr 2016, für das der SRB inzwischen einen neuen Beschluss erließ. Gegen diesen neuen Beschluss sowie gegen die Bankenabgaben 2018, 2019 und 2020 sind weitere Klagen anhängig.

Hengeler Mueller vertritt die Portigon AG in diesen Rechtsstreitigkeiten. Tätig sind die Partner Dr. Dirk Bliesener (Frankfurt) und Dr. Vera Jungkind sowie Senior Associate Dr. Frederic Geber (beide Düsseldorf).

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