TMT Newsletter | Oktober 2026

Ausblick

03.11.2026 

Schlussanträge

EuGH-GA Szpunar: Ist die Anzeige urheberrechtlich geschützter Presseartikel im Output eines KI-Chatbots eine öffentliche Wiedergabe (Art. 15 Abs. 1 DSM-RL, 3 Abs. 2 InfoSoc-RL)? Liegt bei solchem Output eine Vervielfältigung durch den Anbieter vor, wenn bereits die Nutzerprompts mit dem geschützten Text übereinstimmten oder auf diesen Bezug nahmen (Art. 15 Abs. 1 DSM-RL, Art. 2 InfoSoc-RL)? Ist eine Vervielfältigung durch den Anbieter gegeben, wenn er die Presseartikel zum Training des Chatbots verwendet, und falls ja, greift dann die TDM-Ausnahme (Art. 15 Abs. 1, Art. 4 DSM-RL, Art. 2 InfoSoc-RL; C-250/25)? 

Verhandlung

EuGH: Fallen die Transparenzpflichten für Medienintermediäre aus § 93 MStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt in den koordinierten Bereich der E-Commerce-RL (Art. 1 Abs. 6, Art. 3 Abs. 1, 2 E-Commerce-RL)? Steht Art. 27 DSA solchen nationalen Transparenzpflichten entgegen (C-474/25)?

05.11.2026
Verkündung

EuGH: Ist eine nationale Datenschutzbehörde bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO "Verantwortliche" i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO? Ist ein pauschaler Ausschluss des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO für Akten und Dateien der Behörde mit Art. 23 DSGVO vereinbar (C-205/25)?

Schlussanträge 

EuGH-GA Szpunar: Unter welchen Voraussetzungen ist eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)? Kann ein bewusst provozierter DSGVO-Verstoß einen immateriellen Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen oder kann ein solcher Schadensersatzanspruch unter bestimmten Voraussetzungen wegen Rechtsmissbrauchs verneint werden (C-654/25)?

12.11.2026
Verkündung

EuGH: Ist das Speichern von Nutzern hochgeladener urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten auch eine Vervielfältigung, die neben der öffentlichen Wiedergabe gesondert erlaubt werden muss? Erfasst eine etwaige Erlaubnis dann auch die Vervielfältigungshandlungen eines nichtgewerblichen Nutzers (Art. 2 InfoSoc-RL, Art. 17 Abs. 1, 2, Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Nr. 6 DSM-RL; C-579/24)?

Schlussanträge

EuGH-GA Kokott: Hat die Kommission nicht ausreichend dargelegt, dass Ausschließlichkeits-, Platzierungs- und Vorabgenehmigungsklauseln eines Diensteanbieters gegenüber Website-Betreibern bei der Vermittlung von Online-Suchmaschinenwerbung den Wettbewerb beschränken können (Art. 102 AEUV, Art. 54 EWR; C-826/24 P)?

EuGH-GA Spielmann: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Verwertungsgesellschaft ohne anhängiges Verletzungsverfahren Auskunft über eine rechtswidrige Nutzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten verlangen (Art. 17 RL (EU) 2014/26, Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 RL (EG) 2004/48; C-601/25)?

Verhandlung 

EuGH: Legt die Kommission mit ihren Ausführungen zur Ermittlung der Nutzerzahlen im DSA-Gebührenbescheid eine Berechnungsmethode fest – die sie dann im delegierten Rechtsakt hätte regeln müssen (Art. 43 Abs. 3–5, Art. 87 DSA; C-744/25 P und C-745/25 P)?

19.11.2026
Schlussanträge

EuGH-GA Szpunar: Findet die Notifizierungsrichtlinie (RL (EU) 2015/1535) auf einen Dienst Anwendung, der im Fernsehprogramm angeboten wird (Art. 1 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 Notifizierungsrichtlinie)? Ist ein allgemeines nationales Glücksspielwerbeverbot eine "Vorschrift betreffend Dienste" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 lit. e Notifizierungsrichtlinie und mit dem Unionsrecht vereinbar? Können sich auch Private auf eine unterlassene Notifizierung berufen (Art. 5 Notifizierungsrichtlinie; C-194/25)?

EuGH-GA Szpunar: Verstoßen die belgischen Regelungen zum Presseleistungsschutzrecht (insb. einseitige Verhandlungs- und Informationspflichten für Diensteanbieter und bindendes Preissetzungsverfahren) und über die Vorgaben der DSM-RL hinausgehenden Pflichten für OCSSPs (insb. zwingender Direktvergütungsanspruch) gegen das Unionsrecht (Art. 15, 17 DSM-RL; C-663/24)?

Meldungen

EuGH – Formwirksamkeit von urheberrechtlichen Nutzungsverträgen unterliegt Vertragsstatut

Für die Formwirksamkeit eines urheberrechtlichen Nutzungsvertrages ist das nach Art. 4 und 11 Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut maßgeblich und nicht das Schutzlandprinzip nach Art. 8 Abs. 1 Rom II-VO. Die Formwirksamkeit betrifft allein das Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Erwerber, nicht die Haftung des Verletzers. Zudem wäre andernfalls die Formwirksamkeit des Nutzungsvertrages von Land zu Land unterschiedlich zu beurteilen, was zu Rechtsunsicherheit führen würde (C-176/25).

EuGH – Keine Förderung Dritter aus Einnahmen der Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften dürfen Abzüge von ihren Einnahmen für soziale, kulturelle oder Bildungszwecke verwenden (Art. 12 Abs. 1, 4 RL (EU) 2014/26). Diese müssen aber ausschließlich (jedenfalls mittelbar) den Rechteinhabern zukommen. Das sind Personen, deren Rechte in den Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft fallen (Art. 3 lit. c, Art. 11 Abs. 4, Art. 12 Abs. 2, 4 RL (EU) 2014/26). Dritte dürfen nur aus "nicht verteilbaren Beiträgen" gefördert werden, also aus Geldern unauffindbarer Rechteinhaber (Art. 13 Abs. 4 RL (EU) 2014/26; C-840/24).

EuGH-GA – Torwächterbenennung eines Diensteanbieters rechtmäßig

Entkräftet ein Unternehmen die Torwächter-Vermutung eindeutig, muss die Kommission grundsätzlich eine Marktuntersuchung einleiten und die Benennung hinterfragen; ein Ermessen hat sie nicht (Art. 3 Abs. 5 UAbs. 3 DMA). Hierfür bedarf es nach GA Biondi der Darlegung von Gesichtspunkten, die die Vermutung ernsthaft infrage stellen. Benennt die Kommission sodann ohne Marktuntersuchung, muss sie dem Unternehmen keine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme gewähren (Art. 34 Abs. 1, 3 DMA, Art. 41 Abs. 2 lit. a GrCh; Schlussanträge C-627/24 P).

EuGH-GA – DSGVO-Löschungsanspruch gilt auch für personenbezogene Daten in Taufregistern

Ein analoges Taufregister ist ein Dateisystem i.S.d. Art. 4 Nr. 6 DSGVO, so GA Medina. Ausgetretene Kirchenmitglieder können daher die Löschung ihrer Taufdaten daraus verlangen (Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO). An die Archivausnahme sind strenge Voraussetzungen zu stellen (Art. 17 Abs. 3 lit. d DSGVO). Im Falle eines Löschungsanspruchs muss der Verantwortliche die Daten so unkenntlich machen, dass der Betroffene nicht mehr leicht identifizierbar ist (Schlussanträge C-12/25).

EuGH-GA – Keine carte blanche für Geldwäsche-Meldestelle bei vollständigem Auskunftsausschluss

Für Datenverarbeitungen durch eine Geldwäsche-Meldestelle gilt GA Medina zufolge aufgrund ihrer "vorstrafrechtlichen" Aufgaben die JI-Richtlinie und nicht die DSGVO, wenn sie ihre Kernaufträge ausführt (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 JI-Richtlinie). Der nationale Gesetzgeber kann das Auskunftsrecht zwar vollständig ausschließen. Dafür braucht es aber klare und präzise Regeln zu Reichweite, Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch (Art. 15 Abs. 1 JI-Richtlinie). Die Ablehnungsgründe darf die Meldestelle in bestimmten Fällen verschweigen, muss dann aber auf die mittelbare Geltendmachung über die Aufsichtsbehörde hinweisen (Art. 15 Abs. 3, Art. 17 JI-Richtlinie; Schlussanträge C-222/25).

EuGH-GA – Zur Zulässigkeit der Verweigerung von Zahlungsarten aufgrund automatisierter Bonitätsprüfung

Nach GA Medina hat die Ablehnung von Raten- oder Rechnungskäufen nach einer automatisierten Bonitätsprüfung "rechtliche" Wirkung gegenüber dem Kunden oder beeinträchtigt ihn zumindest erheblich in ähnlicher Weise i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, wenn sie den Abschluss des Kaufvertrages verhindern kann. Die Vertragsausnahme des Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO greift nur, wenn gerade die automatisierte Entscheidung für die Erfüllung des Hauptvertragsgegenstandes unerlässlich ist, führt GA Medina aus. Die Beweislast trägt der Verantwortliche (Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Schlussanträge C-568/25).

EuGH-GA – Unternehmen kann Kartellgeldbuße nicht von seinen Organmitgliedern ersetzt verlangen

Art. 101 AEUV steht einem Regressanspruch (§ 43 Abs. 2 GmbHG oder § 93 Abs. 2 S. 1 AktG) entgegen, mit dem ein Unternehmen eine gezahlte Kartellgeldbuße bei seinen Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern geltend macht. Nach dem Unionsrecht ist ein Unternehmen bei einem Kartellrechtsverstoß laut GA Szpunar Täter und kann nicht zugleich Geschädigter sein. Außerdem würde ein solcher Anspruch die Wirksamkeit und die Abschreckungswirkung der Kartellgeldbuße untergraben (Schlussanträge C-347/25).

EuG – Kommission durfte sehr großer Online-Plattform den Zugang zu Dokumenten zur Berechnung der DSA-Aufsichtsgebühr verweigern

Die Dokumente enthielten u.a. wirtschaftlich sensible Informationen über Drittdatenanbieter; die Nachvollziehbarkeit der eigenen Gebühr ist kein öffentliches Interesse (Art. 2, 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich VO (EG) Nr. 1049/2001). Zudem ergaben sich aus den Dokumenten Einzelheiten zur Methodik, anhand derer die Kommission Nutzerzahlen anderer Dienste berechnet (Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich VO (EG) Nr. 1049/2001). Gegen die Entscheidung ist Rechtsmittel zum EuGH möglich (T-203/24, nrk).

EuG – Pornografischer Diensteanbieter zu Recht als sehr große Online-Plattform eingestuft

Die Berechnungsmethode der Kommission ist zuverlässig (Art. 33 Abs. 4 DSA). Die Kennzahl "eindeutige Besucher" filtert Absprungbesuche bereits weitgehend heraus; ein zusätzlicher pauschaler Abzug war daher unzulässig. Der Begriff des aktiven Nutzers ist außerdem auch ohne delegierten Rechtsakt hinreichend bestimmt (Art. 3 lit. p DSA). Zudem hat die Kommission ihren Beschluss hinreichend begründet, insbesondere die Ungeeignetheit der Berechnungsmethode des Diensteanbieters (Art. 296 Abs. 2 AEUV). Rechtsmittel zum EuGH ist möglich (T-134/24, nrk).

EUKOM – Aufforderung an Bulgarien, den DSA umzusetzen

Für die Umsetzung des DSA ist erforderlich, dass Bulgarien zusätzlich die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten und den Rat für elektronische Medien zur Durchsetzung ermächtigt (Art. 49 DSA; nationaler Durchsetzungsrahmen). Außerdem hat Bulgarien die Sanktionsbefugnisse falsch umgesetzt (Art. 52 DSA). Die nationalen Sanktionsregeln halten Bußgeldobergrenzen nicht immer ein und sind wegen der unterschiedlichen Behandlung von natürlichen und juristischen Personen nicht durchgehend wirksam, verhältnismäßig und abschreckend. Bulgarien hat zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme (PM v. 01.10.26).

EUKOM – Förmliches Verfahren gegen sehr große Online-Plattform wegen möglicher Verletzung von DSA-Pflichten eingeleitet

Die Kommission wird prüfen, ob der Anbieter die systemischen Risiken von betrügerischen Angeboten (u.a. nicht vorhandene Unterkünfte, Identitätsbetrug) und Phishing (u.a. Missbrauch weitergegebener Gäste- und Reservierungsdaten) ordnungsgemäß evaluiert und wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen hat (Art. 34, 35 DSA). Außerdem wird sie untersuchen, ob der Anbieter gegen Bezahlung hervorgehobene Angebote ausreichend als Werbung gekennzeichnet hat (Art. 26 Abs. 1 DSA; PM v. 21.10.26).

BGH – Zum Auskunftsanspruch gegen Wirtschaftsauskunfteien

Wirtschaftsauskunfteien müssen Betroffenen Auskunft über die Score-Bildung erteilen, wenn die Vertragsentscheidung eines Dritten maßgeblich vom übermittelten Score abhängt. Dann liegt eine "erhebliche Beeinträchtigung" vor, die den Auskunftsanspruch begründet (Art. 15 Abs. 1 lit. h, Art. 22 Abs. 1 DSGVO). Die Beweislast trägt der Betroffene. Der BGH vermutet die maßgebliche Rolle des Scores jedoch, wenn ein Unternehmen nach der Übermittlung zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung trifft (I ZR 227/25 bis I ZR 230/25).

BGH – Preisanpassungsklauseln eines Abo-Anbieters verletzen Transparenzgebot

Die Preisanpassungsklauseln ließen nach der Auslegung des BGH nicht klar genug erkennen, welche Rechte den Vertragspartnern im Falle einer Preiserhöhung zustehen. Einerseits lassen sich die Klauseln so verstehen, dass die Vertragspartner im Falle der Erhöhung nur kündigen können. Andererseits lassen sie auch die Auslegung zu, Vertragspartner dürften der Erhöhung widersprechen und den Vertrag zum ursprünglichen Preis fortsetzen. Diese Intransparenz führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Vertragspartner (§ 307 Abs. 1 S. 1, 2 BGB; III ZR 205/25).

BGH – EuGH-Vorlage zur Reichweite der Immunitäten von Plattformbetreibern

Hosting-Dienste haften grundsätzlich nicht für gespeicherte fremde Inhalte (Art. 14 Abs. 1 E-Commerce-RL, Art. 6 Abs. 1 DSA). Der BGH fragt insbesondere, ob das auch bei algorithmischer Auswahl, Ordnung und Empfehlung von Nutzerinhalten durch den Diensteanbieter gilt. Außerdem legt er die Frage vor, ob Diensteanbieter nach der Feststellung eines rechtswidrigen Inhalts auch zur eigenen manuellen Prüfung sinngleicher Inhalte verpflichtet werden können (Art. 15 E-Commerce-RL, Art. 8 DSA). Schließlich wirft er die Frage auf, ob diese Immunitäten auch für DSGVO-Schadensersatzansprüche gelten (Art. 82 DSGVO; PM v. 27.10.26).

BAG – Zur Behandlung eines fehlerhaften, mutmaßlich KI-generierten Schriftsatzes

Die anwaltliche Beschwerdebegründung enthielt halluzinierte Nachweise und formelle Unüblichkeiten. Das BAG weist die Beschwerde insbesondere wegen Verletzung des Vertretungszwangs ab (§ 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG). Schriftsätze müssen danach die geistige Arbeit des Prozessbevollmächtigten sein. Die festgestellten Mängel zeigten hingegen, dass dieser die Begründung nicht selbst geprüft hat (2 AZN 339/26).

OLG Frankfurt a.M. – Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von mit KI bearbeiteten Liedtexten

Ein Liedtext ist trotz nachträglicher KI-Bearbeitung ein urheberrechtliches Werk, wenn der Text auf einer von einem Menschen eigenkreativ geschaffenen Rohfassung beruht und die wesentlichen kreativen Elemente aus der Rohfassung nach der KI-Überarbeitung noch vorhanden sind (§ 2 Abs. 2 UrhG; PM v. 20.10.26, 11 U 2/26, noch nicht veröffentlicht).

OVG NRW – Unionsrechtswidrige Sperrverfügungen gegen Internetanbieter hinsichtlich Pornoplattformen

Zypriotische Pornoplattformen boten Videos ohne Altersverifikationssystem an. Eine Landesmedienanstalt verpflichtete deshalb einen Internetanbieter zur Sperrung der Webseiten wegen Verstoßes der Plattformen gegen § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 2 JMStV. Ein Verstoß gegen deutsche Vorgaben kann diesen jedoch nicht vorgeworfen werden. Zum einen regelt der DSA die systemischen Pflichten von Plattformen zum Jugendschutz abschließend; für nationale Regulierung bleibt insoweit kein Raum. Zum anderen verstößt dies gegen das Herkunftslandprinzip, dem zufolge Online-Diensteanbieter sich zur Sicherung des freien Dienstleistungsverkehrs grundsätzlich nur an die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden Vorgaben halten müssen (Art. 3 Abs. 1, 2 E-Commerce-RL; 13 B 1351/25, 13 B 1359/25).

BReg – Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt beschlossen

Der Entwurf schafft neue Straftatbestände für bestimmte Formen digitaler Gewalt wie sexualisierte oder sonstige ansehensschädigende Deepfakes und digitalen Voyeurismus (§§ 184k, 201b StGB-E). Der Entwurf erleichtert Betroffenen die zivilrechtliche Durchsetzung etwa durch die Schaffung von Auskunftsansprüchen oder Sperr- und Löschungsansprüchen gegen Diensteanbieter (§§ 2, 4 GgdG-E). Zudem sollen Diensteanbieter verpflichtet werden können, Dateien für Beweiszwecke zu sichern (§ 3 GgdG-E; Regierungsentwurf v. 07.10.26).

Italien – Durchführungsdekret zur KI-VO mit überschießenden Haftungsregeln in Kraft getreten

Das italienische Durchführungsdekret geht mit Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung für Schäden durch KI-Systeme über die KI-VO hinaus. Bei Verstößen gegen Pflichten aus der KI-VO wird bspw. der Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden widerleglich vermutet (Art. 18 Decreto legislativo Nr. 160/2026). Italien greift damit Ansätze des von der Europäischen Kommission zurückgezogenen Entwurfs einer KI-Haftungsrichtlinie auf (Decreto legislativo Nr. 160/2026).