TMT Newsletter | August 2026
Ausblick
02.09.2026
Verhandlung
EuG: Klage gegen einen Beschluss, der ein Unternehmen für den angebotenen Webbrowser nicht als Torwächter gem. Art. 3 DMA benennt (insbesondere zur Einstufung von Plattformdiensten als Zugangstor für gewerbliche Nutzer i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. b, Abs. 4, Abs. 5 DMA; T-357/24).
03.09.26
Schlussanträge
EuGH-GA Szpunar: Sind belgische Regelungen mit Art. 15 Abs. 1 ePrivacy-RL und den Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 GrCh vereinbar, die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste verpflichten und Mobilfunknetzbetreiber ermächtigen, Verkehrs- und Standortdaten u.a. zur Betrugsbekämpfung zu speichern (C-661/24)?
Verkündung
EuGH: Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Meinungsbeiträgen in sozialen Netzwerken (Art. 2 lit. a InfoSoc-RL) und zum Umfang der Zitatschranke im Zusammenhang mit nicht-kommerziellen Nutzungen (Art. 5 Abs. 3 lit. c InfoSoc-RL; C-598/24).
Verkündung
BGH: Ist das Kopieren und Verwenden eines Rhythmus-Fragments aus einer Tonaufnahme ohne Erlaubnis des Tonträgerherstellers urheberrechtlich zulässig? Der BGH wird sich voraussichtlich mit den kürzlich konturierten Anforderungen der "Pastiche"-Schranke i.S.d. Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL beschäftigen (nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-590/23 ("Pelham II"); I ZR 74/22 ("Metall auf Metall V")).
Verkündung
BGH: Ist die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über eine eigene Satellitenempfangsanlage an die Bewohner eines Seniorenheims eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL und §§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 20, 20b UrhG (nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-127/24; I ZR 34/23 und I ZR 35/23).
Verhandlung
BGH: Ist für die Vervielfältigung (Download) einer Fotografie bei der Erstellung eines Datensatzes für das Training generativer KI die Zustimmung des Urhebers erforderlich oder sind die Schranken für TDM einschlägig (§§ 16 Abs. 1, 44b, 60d UrhG; I ZR 281/25)?
10.09.26
Verkündung
EuGH: Enthält Art. 105 Abs. 4 UAbs. 1 EECC-RL (RL/2018/1972) eine eigenständige Rechtsgrundlage für einseitige Vertragsänderungen durch Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste oder handelt es sich um ein Sonderkündigungsrecht von Endkunden, das ein anderweitiges Änderungsrecht voraussetzt (C-669/24 nach Vorlage OLG Düsseldorf)?
17.09.26
Verhandlung
BGH: Muss ein Veranstalter von Online-Glücksspiel, der zum Zeitpunkt des Angebots nicht über die erforderliche Konzession verfügt, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten (§ 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB; I ZR 216/25 nach Vorabentscheidung des EuGH i.S. C-440/23)?
Verkündung
BGH: Verstößt das Weiterleiten privater Chat-Nachrichten zwischen Arbeitnehmern an den Arbeitgeber gegen Art. 6 DSGVO oder ist aufgrund der Ausnahme für persönliche Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) bereits der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO nicht eröffnet (I ZR 256/25)?
Meldungen
EuGH-GA – Doppelte Anspruchsberechtigung von Presseverlegern auf Privatkopie-Vergütung
Laut GA Szpunar können Presseverleger als Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts einen Anspruch auf die Privatkopie-Vergütung haben (Art. 5 Abs. 2 lit. a und b InfoSoc-RL i.V.m. Art. 16 DSM-RL). Das gelte auch dann, wenn nationales Recht demselben Presseverleger bereits als Verleger eine Privatkopie-Vergütung zuspricht. "Rechtsinhaber" i.S.d. Art. 5 InfoSoc-RL sind nach GA Szpunar nicht nur die in Art. 2 InfoSoc-RL genannten Personen, unter denen Presseverleger nicht aufgeführt sind. Erfasst sei in diesem Zusammenhang jeder, dem nach nationalem Recht das (auch abgeleitete) ausschließliche Vervielfältigungsrecht zustehe. Die Anspruchshöhe ist auch bei einer doppelten Anspruchsberechtigung aber auf die tatsächliche Einbuße begrenzt (Schlussanträge C-441/25).
EUKOM – Kontoeinstellungen einer Online-Plattform verstoßen vorläufig gegen DSA-Minderjährigenschutz
Bei "öffentlichen" Nutzerprofilen von Minderjährigen auf der Plattform sind Inhalte für jeden Internetnutzer sichtbar, die Inhalte "älterer" Minderjähriger werden Nutzern der Plattform außerdem über einen Feed angezeigt. Nach Ansicht der Kommission erhöht sich so das Risiko von unerwünschten Kontaktaufnahmen, Cybermobbing und dem dauerhaften Verbleib der Inhalte im Internet (Art. 28 Abs. 1 DSA). Auch die Informationen "privater" Konten Minderjähriger seien leicht auffindbar. Die Kommission empfiehlt, die Standardeinstellung für die Sichtbarkeit von öffentlichen Konten Minderjähriger zu beschränken, den Zugang für Nutzer außerhalb der Plattform zu verhindern und die betroffenen Inhalte nicht im Feed anzuzeigen. Der Betreiber kann nun Stellung nehmen (PM v. 24.07.26, nrk).
OLG Bamberg – Zu den Anforderungen an den DSA-Meldebutton und AGB-Pflichtangaben
Ein Meldebutton für rechtswidrige Inhalte auf einem Hosting-Dienst mit der Aufschrift "Ein Problem mit diesem Produkt melden" und eine notwendige Registrierung zur Nutzung dieser Funktion verstoßen gegen das Gebot der "leichten Zugänglichkeit" des Meldeverfahrens (Art. 16 Abs. 1 DSA). Der Zugang zu dem Verfahren muss leicht erkennbar sein. Die Aufschrift erweckt den Eindruck, der Button beziehe sich nur auf Eigenschaften des Produkts selbst. Eine notwendige Registrierung erhöht die Hürde für eine Meldung. In AGB müssen Diensteanbieter bei variabler Gewichtung der Parameter in Empfehlungssystemen zumindest darlegen, wie sie das Verhältnis der Parameter bestimmen (Art. 27 Abs. 2 DSA). Informationen zur Moderation von Inhalten und zum Beschwerdemanagement müssen ohne größeren Aufwand auffindbar sein (Art. 14 Abs. 1 DSA; 3 UKI 13/25 e, nrk).
OLG Frankfurt a.M. – Ordnungsgeld gegen Diensteanbieter wegen fehlendem Vorsatz reduziert
Der Diensteanbieter war einer gerichtlichen Löschungsanordnung wegen wahrheitswidriger Nutzerbeiträge etwa zwei Wochen lang nicht nachgekommen und wurde deswegen vom Landgericht mit einem Ordnungsgeld belegt. Der Diensteanbieter handelte jedoch nicht vorsätzlich: Es lag weder ein strukturelles Organisationsverschulden noch ein taktisch motiviertes Verhalten vor. Auch sind die Auswirkungen der Abrufbarkeit der Nutzerbeiträge geringer als von der Vorinstanz angenommen (16 W 32/26).
OLG Köln – Bewertungsportal darf Anzahl gelöschter Bewertungen und Grund der Löschung anzeigen
Nutzer des Portals machen sich auch über die Zahl gelöschter Nutzerbewertungen und den Grund für die Löschung ein "Gesamtbild" des bewerteten Unternehmens (hier: einer Ferienanlage). Der durchschnittliche Verbraucher versteht den Hinweis auf die gelöschten Bewertungen als Reaktion des Portals (nicht: des bewerteten Unternehmens) auf berechtigte Beschwerden. Eine geringfügige Abweichung von der tatsächlichen Zahl der gelöschten Bewertungen ist bei einer hohen Gesamtzahl an Bewertungen unerheblich. Eine wettbewerbswidrige Herabsetzung, Verunglimpfung oder Irreführung liegt damit nicht vor (§ 4 Nr. 1, 2, § 5 Abs. 1 UWG; 6 W 50/26).
OLG Köln – Nutzung einer etablierten Domain zum Abfangen von Kunden ist unlauter
Erwirbt eine Rechtsanwaltskanzlei die Webseite einer anderen Kanzlei und leitet Besucher über diese auf die eigene Webseite weiter, kann das eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers sein (§ 4 Nr. 4 UWG). Voraussetzung ist, dass Kunden des Mitbewerbers abgefangen werden sollen. Das Gericht zieht Parallelen zum "Domain-Grabbing" und stellt als Indizien u.a. auf Auseinandersetzungen im Vorfeld der Domain-Anmeldung ab (6 W 8/26).
LG München I – Urheberrechtsverletzungen durch Betrieb KI-gestützten Musikgenerators
Das Gericht geht bei dem Betrieb des KI-gestützten Musikgenerators von mehreren Urheberrechtsverletzungen aus. Es bejaht seine internationale Zuständigkeit auf Basis des § 131 Abs. 2 VGG und nimmt – ohne Anhörung von Sachverständigen zum US-Recht – eine Verletzung US-amerikanischen Urheberrechts durch Vervielfältigungen an, die nicht durch die fair use-Doktrin gerechtfertigt seien (17 U.S.C. § 107). Daneben bejaht das Gericht verschiedene Verletzungen deutschen Urheberrechts: Die – ebenfalls ohne Anhörung von Sachverständigen – angenommene "Memorisierung" von Werken innerhalb des KI-Modells, die das Gericht aus der Reproduzierbarkeit im Output ableitet, seien urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen (Art. 2 lit. a InfoSoc-RL; § 16 UrhG). Dass für diese Reproduktionen bis zu 176 Prompts erforderlich waren, hält das Gericht für irrelevant. Die allgemeine TDM-Schranke (Art. 4 DSM-RL; § 44b UrhG) erfasse zwar das Zusammenstellen von Trainingsdaten, nicht aber diese "Memorisierung" im Modell. Mit Blick auf den Output selbst ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 2 InfoSoc-RL, § 19a UrhG) nicht einschlägig, das Gericht bejaht aber eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL, § 15 Abs. 2 UrhG). Weitere Vervielfältigungshandlungen nimmt das Gericht im Zwischenspeicher und auf Edge-Servern an. Das Urteil thematisiert nicht, dass die zugrundeliegenden Fragen unionsrechtlich umstritten und zum Teil auch beim EuGH anhängig sind (EuGH, C-376/24, Like Company; 42 O 763/25, nrk).
BKartA – Diensteanbieter muss nach Verpflichtungszusage Abfragefenster für personalisierte Werbung ändern
Drittanbieter mussten für eine Nutzung von Daten für personalisierte Werbung eine zusätzliche Zustimmung von Nutzern einholen. Dies erfolgte über ein von dem Diensteanbieter vorgegebenes Abfragefenster – für die eigenen Angebote des Diensteanbieters galt dies nicht. Das BKartA hat Verpflichtungszusagen des Diensteanbieters für bindend erklärt. Der Diensteanbieter gestaltet die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral und gleicht sie zwischen eigenen und Drittanbieter-Apps an. Drittanbieter können über die Bedeutung personalisierter Werbung informieren und die Abfrage mit der Datenschutzeinwilligung verbinden. Der Diensteanbieter hat vier Monate Zeit für die Umsetzung, die Zusagen gelten für sieben Jahre (PM v. 17.08.26).
BfDI – Empfehlungen zur rechtlichen Verankerung von Cookie-Managern
Bei Cookie-Bannern nehmen Nutzer ihre Cookie-Einstellungen für jede Website einzeln vor. Sog. "Cookie-Manager" ermöglichen es, diese Einstellungen websiteübergreifend festzulegen. Die BfDI empfiehlt die Nutzung von Cookie-Managern, die sie als zuständige Behörde nach der EinwV auch prüft und staatlich anerkennt. Sie fordert, dass "Einwilligungssignale" von Cookie-Managern für Website-Betreiber verbindlich werden und so zusätzliche Cookie-Banner entfallen. Auch sollten Regeln für Cookie-Manager im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EU Digital Omnibus verankert werden (PM v. 13.08.26).