Max Kaiser berät in- und ausländische Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren in M&A-Transaktionen, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2026
  • Universität Bayreuth (Dr. jur.)
  • University of Birmingham

Veröffentlichungen

  • Die Instrumente des § 29 StaRUG – Lehren aus den präventiven Restrukturierungsverfahren Englands und der U.S.A. für eine Reform des deutschen Rechts, Baden-Baden (Nomos), 2024 (zugl. Diss.)
  • Die Instrumente des § 29 StaRUG – Welche Lehren können aus den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zum englischen Restructuring Plan ("Super Scheme") gezogen werden?, ZInsO 2024, 1461