Jan Schülting ist auf die Beratung von Unternehmen und Investoren zu Fragen regulierter Industrien spezialisiert, insbesondere zu M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen und im Aufsichtsrecht.

Dabei bildet die umfassende Beratung von Unternehmen der Finanzbranche einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Zu seinen Themen gehören Aspekte der gesamten Finanzmarktregulierung, namentlich der Versicherungs- und Bankaufsicht sowie des Wertpapier- und Investmentrechts (einschließlich der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen). Zu seinen Mandanten gehören hierbei insbesondere in- und ausländische Versicherungsunternehmen, Banken, Wertpapierinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Asset Manager. Er vertritt seine Mandaten gegenüber der BaFin, der EZB und weiteren Aufsichtsbehörden.

Im Bereich des Außenwirtschaftsrechts berät er regelmäßig zu investitionskontrollrechtlichen Anforderungen. Er berät und vertritt Mandanten in Investitionsprüfungsverfahren und begleitet sie bei der komplexen grenzüberschreitenden Identifizierung möglicher Meldepflichten in anderen Ländern. Schwerpunkte aus jüngster Zeit waren hier insbesondere Unternehmen aus den Bereichen der Kritischen Infrastrukturen, Hoch- und Informationstechnologie, sowie Luftfahrt und Verteidigung.

Er unterstützt seine Mandantin bei Fragen im Bereich der Wirtschaftssanktionen und Exportkontrolle. Gerade in jüngster Zeit war er auch intensiv mit Entscheidungen zu Russland-Sanktionen befasst, insbesondere mit Fragen der personenbezogenen und güterbezogenen Sanktionen, den Finanzsanktionen sowie der entsprechenden Begleitung unternehmerischer Entscheidungen.