Susanne Koch ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert und berät Investoren, Unternehmen, Verbände und Körperschaften im nationalen und europäischen Kontext zu öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von deutschen und internationalen Mandaten aus der Gesundheitsbranche.
Susanne Koch hat umfassende Expertise unter anderem im Arzneimittelrecht, im Recht der Medizinprodukte, im Apothekenrecht, im Sozialrecht und in der Beratung zu Compliance-Fragen. Sie unterstützt ihre Mandanten bei Fragen zur Regulierung von Produkten und Dienstleistungen und Erstattungsthemen ebenso wie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Daneben verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen im Verfassungsrecht, im Datenschutzrecht (einschließlich der Digitalisierung von Gesundheitsleistungen) und im Glücks- und Gewinnspielrecht.
Susanne Koch vertritt ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Behörden und anderen Marktteilnehmern. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in der Verfahrensführung bei Verwaltungs- und Sozialgerichten und beim Bundesverfassungsgericht.
Susanne Koch unterstützt außerdem Unternehmen und Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen, Börsengängen und Joint Venture-Projekten/Kooperationen.