Katharina Gebhardt berät nationale und internationale Unternehmen in allen kollektiv- und individual­arbeits­rechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen, insbesondere auch bei grenzüber­schreitenden Sachverhalten. 

Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten regelmäßig bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung, insbesondere bei Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 1999
  • Universität Göttingen (Dr. jur.)

Themen

Veröffentlichungen

  • Redaktion und Co-Autorin: Liebers/Hoefs Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Auflage 2023
  • Möglichkeit der Erfüllung der Geschlechterquote im Aufsichtsrat durch leitende Angestellte, DB 2020, 114-117
  • Keine Mitbestimmung in deutschen Aufsichtsräten aus dem Ausland, FA 2016, 73-77