Jörg Meinzenbach berät Unternehmen und Investoren umfassend zu energierechtlichen Themen, insbesondere im Rahmen von gerichtlichen und behördlichen Verfahren, bei M&A-Transaktionen sowie zu komplexen regulierungs­recht­lichen Fragen. Daneben berät Jörg Meinzenbach Unternehmen zum deutschen und europäischen Kartellrecht vor allem in regulierten Sektoren.

Zu den energierechtlichen M&A-Transaktionen, an denen Jörg Meinzenbach beteiligt war, gehören unter anderem die Beratung von EPH beim Erwerb der Braunkohlesparte von Vattenfall (2016) sowie der Erwerb der Kohlekraftwerke Mehrum von Enercity (2017) und Schkopau von Uniper (2020), Fortum bei der öffentlichen Übernahme von Uniper (seit 2017), RWE beim Verkauf von RWE Dea (2014) sowie E.ON bei der Veräußerung von Open Grid Europe (2012) und beim Verkauf von Ferngas Nordbayern (2013). Zudem beriet Jörg Meinzenbach TenneT Holding in diversen Transaktionen, insbesondere zum Erwerb von Netz Veltheim (2015), zum Joint Venture mit KfW zur Errichtung des Interkonnektors NordLink zwischen Norwegen und Deutschland (2014) und zum Joint Venture mit Copenhagen Infrastructure Partners zum Bau und Betrieb der Offshore-Anbindungsleitung DolWin3 (2014).

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Vertretung von Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen in Verfahren vor Regulierungsbehörden und Gerichten. So vertritt Jörg Meinzenbach aktuell den Übertragungsnetz­betreiber TenneT in diversen gerichtlichen Grundsatzverfahren unter anderem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof vor allem zu Fragen des Offshore-Netzausbaus, der Systemdienstleistungen (z.B. Redispatch), der Vergütung von systemrelevanten Kraftwerken sowie zu Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zudem vertritt Jörg Meinzenbach Gasfernleitungsnetzbetreiber in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu europäischen und nationalen Vorgaben der Netzentgeltregulierung. Weitere energierechtliche Themen, zu denen Jörg Meinzenbach regelmäßig berät, betreffen die Bereiche Stromerzeugung und -handel, das Recht der erneuerbaren Energien, Fragen zur Entflechtung von Verteiler- und Transportnetzbetreibern sowie energie­vertrag­liche Aspekte.

Im Kartellrecht berät Jörg Meinzenbach vor allem zu spezifischen Fragen in regulierten Sektoren wie Energie, Health Care/Life Sciences, Medien und Glücksspiel. Zuletzt hat Jörg Meinzenbach TenneT in Kartellverfahren bei der EU-Kommission zu Übertragungskapazitäten an der deutsch-dänischen Grenze und zur Gebotszonentrennung zwischen Deutschland und Österreich vertreten. Im Bereich der Fusionskontrolle beriet Jörg Meinzenbach in jüngerer Zeit MVV Energie beim Anteilserwerb durch EnBW (mit anschließendem gerichtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof), EPH beim Erwerb des Braunkohlegeschäfts von Vattenfall (EU Kommission) sowie beim Erwerb der Kraftwerke Mehrum und Schkopau, Ørsted (vormals DONG Energy) bei Joint Ventures zu verschiedenen Offshore-Windparkprojekten sowie die Günther Gruppe zum Übernahmeangebot von ZEAL Network an Lotto24.

Neben seiner anwaltlichen Beratungstätigkeit ist Jörg Meinzenbach Lehrbeauftragter der Technischen Universität Berlin (European and International Energy Law) und der Technischen Universität Dresden (Energierecht). Er ist zudem Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich Energie- und Kartellrecht.

Jörg Meinzenbach wurde 2019 von Legal Media Group mit dem European Rising Star Award ausgezeichnet.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2010
  • Counsel seit 2016
  • Universität Berlin (Dr. iur.)
  • King’s College London (LL.M.)
  • Universität St. Gallen (Executive Diploma in Law and Management)

Veröffentlichungen

Jörg Meinzenbach ist Autor von zahlreichen Veröffentlichungen im Bereich des Energie- und Kartellrechts, unter anderem

  • Kommentierung von §§ 21, 21a EnWG und §§ 4, 6 ARegV im Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2018 (Hrsg. Säcker)
  • Gemeinsam mit Thorsten Mäger Kommentierung des europäischen und deutschen Kartellrechts im Kommentar zur Glücksspielregulierung (Hrsg. Becker/Hilf/Nolte/Uwer)
  • Kapitel zur Netzentgeltregulierung im Handbuch zum deutsch-russischen Energierecht (Hrsg. Säcker).