Daniel J. Zimmer berät in- und ausländische Unternehmen in Fragen des Energie- und Kartellrechts. Im Energierecht unterstützt er Investoren und Energieversorgungsunternehmen bei M&A-Transaktionen und berät Unternehmen auf allen Marktstufen in regulierungsrechtlichen Fragen. Hierzu zählen Transportnetz-, Verteilernetz- und Speicherbetreiber, deren Kunden sowie Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere zu Entflechtungs-, Entgelt- und Zugangsfragen. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig vor den Regulierungsbehörden sowie Gerichten.

Im Mittelpunkt seiner kartellrechtlichen Beratung stehen die Vertretung von Unternehmen in Kartellschadensersatzprozessen und deren außergerichtliche Konfliktlösung. Er vertritt zudem Unternehmen vor Kartellbehörden und Gerichten in Kartellverfahren und berät seine Mandanten zu Fragen der kartellrechtlichen Compliance. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Automobilindustrie (Hersteller und Zulieferer), dem Energiesektor und dem produzierenden Gewerbe.

Daniel J. Zimmer hat einen Lehrauftrag für Energierecht an der Technischen Universität Berlin und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich Kartell- und Energierecht.