Caspar Conzen berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstruk­­turierungen und M&A-Transaktionen und vertritt dabei Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren in M&A-Transaktionen, auch im Bereich der Immobilienwirtschaft.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät er insbesondere zu kapitalgesellschafts-, konzern- und umwandlungsrechtlichen Themen. Dabei bilden Umstrukturierungen, Corporate Governance, Fragen der Organhaftung und Gesellschafter­­angelegenheiten einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.