Hengeler Mueller vertritt TenneT TSO im Beschwerdeverfahren gegen die BNetzA wegen Verweigerung der TSO-Zertifizierung

27. Dezember 2012

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO greift die Entscheidung der Bundesnetzagentur, ihm die Zertifizierung zu verweigern, mit der Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf an.

Die Regulierungsbehörde hatte mit ihrer Entscheidung vom 09. November 2012 zwar bestätigt, dass TenneT im Sinne der besonderen Unbundling-Vorgaben für Transportnetzbetreiber vollständig entflochten ist. Anders als die EU-Kommission sieht die Bundesnetzagentur aber die Frage der Finanzierung künftiger Offshore-Anbindungen als weitere Zertifizierungsvoraussetzung und hat TenneT nur aus diesem Grund die Zertifizierung verweigert. Die Bundesnetzagentur hat sich damit ausdrücklich gegen die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission gestellt, die im Zertifizierungsverfahren beteiligt wurde. Das Beschwerdeverfahren dient der Klärung dieser energierechtlichen Grundsatzfrage.

Tätig sind die Partner Dr. Dirk Uwer (Federführung, Energierecht, Düsseldorf), Dr. Hans-Jörg Ziegenhain und Dr. Steffen Oppenländer (beide Gesellschaftsrecht, München) sowie Senior Associate Dr. Daniel J. Zimmer und Associate Dr. Jörg Meinzenbach (beide Energierecht, Düsseldorf).

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