Hengeler Mueller berät DFL zum Einstieg eines Investors bei TSV 1860 München

20. Mai 2011

Der in finanzielle Schieflage geratene Bundesligaverein TSV 1860 München verhandelt aktuell über den Einstieg eines arabischen Investors, mit dessen Hilfe die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga gesichert werden soll. Der Entwurf des Kooperationsvertrags wurde von der DFL Deutsche Fußball Liga (DFL) auf seine Vereinbarkeit mit der sogenannten 50+1 Klausel geprüft. Die 50+1 Klausel regelt die Beteiligung von Investoren an den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die DFL hat am 19. Mai 2011 bekannt gegeben, dass sie die Eckpunkte des Kooperationsvertrags für vereinbar mit Satzung und Ligastatut hält.

Hengeler Mueller hat die DFL bei der rechtlichen Prüfung des Kooperationsvertrags beraten. Tätig waren Partner Dr. Georg Seyfarth und Associate Dr. Ingo Strauß (beide Düsseldorf).

Hengeler Mueller berät häufig zu verbands- und vertragsrechtlichen Fragen im Profi-Sportbereich, insbesondere im Umfeld der Fußball-Bundesligen.

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