Hengeler Mueller wehrt für TenneT 144 Mio. EUR-Offshore-Schadensersatzklage von Trianel ab

07. März 2016

Das Landgericht Bayreuth hat am 03. März 2016 nach rund dreieinhalb Jahren Prozessdauer eine Schadensersatzklage der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG gegen TenneT TSO GmbH in Höhe von etwa 144 Mio. EUR abgewiesen. Trianel verlangte von TenneT als für den Netzanschluss des Offshore-Windparks zuständigem Übertragungsnetzbetreiber Ersatz von Mehrkosten und entgangener Einspeisevergütungen, weil sich die ursprünglich für Februar 2013 geplante Inbetriebnahme des Offshore-Windparks „Borkum“ verzögerte.

Der Rechtsstreit warf die Grundsatzfrage auf, ob Betreiber von Offshore-Windparks bei verzögerter Netzanbindung nach der Ende Dezember 2012 eingeführten Neuregelung nur Entschädigungen in Höhe von grundsätzlich 90 % der EEG-Einspeisevergütung geltend machen können und weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden (§ 17e Abs. 2 Satz 3 EnWG) wirksam ausgeschlossen sind. Das Landgericht Bayreuth hat dies bejaht. Das Gericht hat betont, dass der gesetzliche Anspruchsausschluss auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verfassungskonform ist, soweit Fälle erfasst werden, bei denen die Ursache für die Verzögerung bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung lag, aber der Schaden erst nach Inkrafttreten eingetreten ist. Wird die Entscheidung rechtskräftig, bleiben Übertragungsnetzbetreiber und Stromkunden vor immensen weiteren Kostensteigerungen im Hochtechnologie-Sektor der Offshore-Windenergieerzeugung verschont.

Hengeler Mueller vertritt die Beklagte TenneT. Tätig waren Partner Dr. Dirk Uwer sowie die Counsel Dr. Jörg Meinzenbach und Dr. Daniel J. Zimmer (alle Energierecht, Düsseldorf).

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