Hengeler Mueller erstreitet für Flender Grundsatzurteil zur verdeckten Sacheinlage beim BGH

13. März 2007

Die A. Friedr. Flender AG (Flender AG) hat in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter einer ehemaligen Tochtergesellschaft gewonnen, der die Flender AG unter Berufung auf eine sog. verdeckte Sacheinlage in Anspruch genommen hatte. Der BGH nimmt in seinem Grundsatzurteil vom 12. Februar 2007 (AZ. II ZR 272/05) zu bislang ungeklärten Fragen der verdeckten Sacheinlage in Konzernsachverhalten Stellung, die von erheblicher Praxisrelevanz sind. Die Entscheidung ist wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des BGH vorgesehen.

Hengeler Mueller hat die Flender AG außergerichtlich und in allen Instanzen umfassend beraten. Tätig waren Partnerin Dr. Daniela Favoccia und Associate Dr. Jan Heinemann.

Vor dem BGH wurde die Flender AG durch Rechtsanwalt am BGH Dr. Hermann Büttner (Bütt-ner & Baukelmann, Karlsruhe) vertreten.

Inhouse war Herr Dr. Michael Pehlke, Chefjustiziar der Flender AG, tätig.

zurück