Daniela Favoccia berät Unternehmen sowie deren Organe und Anteilseigner in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts und bei M&A-Transaktionen. Dazu gehören die Strukturierung und Umsetzung von privaten Unternehmenskäufen ebenso wie die Beratung von Erwerbern, Verkäufern und Organen der Zielgesellschaft bei öffentlichen Übernahmen, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen (ordentliche und außerordentliche, wie zum Beispiel bei Unternehmensverträgen, Formwechseln, Verschmelzungen und Squeeze-outs) und die rechtliche Begleitung bei den dazugehörigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Spruchverfahren.

Darüber hinaus berät Daniela Favoccia laufend zu gesellschafts-, konzern- und kapitalmarktrechtlichen Themen, insbesondere zu Fragen der Corporate Governance, der Vergütung von Organen, Insiderrecht, Compliance und Haftung.

Daniela Favoccia ist seit April 2020 Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus ist sie seit 2017 Mitglied des Aufsichtsrats des börsennotierten Labor- und Prozesstechnologieanbieters Sartorius AG sowie seit 2021 Mitglied des erweiterten Vorstands des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR). Daniela Favoccia publiziert regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen und ist Mitinitiatorin der Studie „Aufsichtsräte in Deutschland“. Sie setzt sich ferner für die Förderung von Diversity in Unternehmen ein und wird vom „Manager Magazin“ in einem Ranking zu den „einflussreichsten Frauen der deutschen Wirtschaft“ gezählt.

Daniela Favoccia ist Mitglied unseres India-Desk.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 1993
  • Universitäten Passau und Freiburg (Dr. jur.)
  • Anwaltskanzlei in Los Angeles, 1995-1996
  • Co-Managing Partner 2010-2014