Hengeler Mueller berät beim Restitutionsfall der Wertheim-Gesellschaften

03. April 2007

Die KarstadtQuelle AG hat sich mit der Jewish Claims Conference als Vertreterin der Wertheim-Erben nach jahrelangem Rechtsstreit geeinigt. Mit der Vereinbarung findet der wohl komplexeste Restitutionsfall in der Geschichte des Vermögensrechts nach dem Fall der Mauer ein Ende.

Im Mittelpunkt der am 30. März 2007 vorgestellten Vereinbarung steht die Regelung des Rechtsstreits um das sogenannte Lenné-Dreieck in Berlin und alle weiteren Immobilien, die früher zum Warenhaus-Konzern Wertheim gehörten, darunter auch der sogenannte „Post-Block“ in Berlin-Mitte. Mit der Vereinbarung wurden alle noch strittigen Fragen zwischen den Parteien einvernehmlich beigelegt.

Hengeler Mueller hat in gerichtlichen Auseinandersetzungen der vergangenen 15 Jahre in dieser Angelegenheit die Wertheim-Gesellschaften, Hertie wie auch KarstadtQuelle AG (nach der Übernahme von Hertie) beraten. Tätig waren Partner Dr. Thomas Schmidt-Kötters sowie Associate Vera Jungkind.

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