Hengeler Mueller berät TenneT im Kartellverfahren zur Stromgebotszonentrennung zwischen Deutschland und Österreich

06. März 2020

Im Januar 2019 haben verschiedene österreichische Unternehmen vor dem Oberlandesgericht in Wien kartellrechtliche Ansprüche gegen die TenneT TSO GmbH ("TenneT"), den größten Stromübertragungsnetzbetreiber in Deutschland, geltend gemacht. Hintergrund des Grundsatzverfahrens ist die Entscheidung der Agentur für die Zusammenarbeit der Europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER) im Jahr 2016, die vormals gemeinsame Stromgebotszone Deutschland/Luxemburg/Österreich an der deutsch-österreichischen Grenze in zwei eigenständige Gebotszonen zu trennen. Diese Vorgabe wurde anschließend durch die zuständigen Regulierungsbehörden und die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber, einschließlich TenneT, zum 1. Oktober 2018 durch Deklaration eines Engpasses und Einführung eines Engpassmanagements an der deutsch-österreichischen Grenze umgesetzt. Nach Ansicht der Antragsteller verstieß TenneT damit gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot.

Das Verfahren betrifft vor allem die für die künftige Ausrichtung der grenzüberschreitenden europäischen Elektrizitätsmärkte grundsätzliche Frage, ob die Umsetzung von verbindlichen europäischen und nationalen regulatorischen Vorgaben mit kartellrechtlichen Vorschriften konfligieren kann. Das Oberlandesgericht Wien hat die Anträge mit Beschluss vom 25. Februar 2020 zugunsten von TenneT aus prozessualen und materiellen Gründen abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Hengeler Mueller berät TenneT in dem Verfahren zu kartellrechtlichen und zu regulatorischen Fragen in einem integrierten Team mit der österreichischen Kanzlei Eisenberger & Herzog (Partner Dr. Dieter Thalhammer). Tätig sind Counsel Dr. Jörg Meinzenbach (Energierecht/Kartellrecht) sowie die Partner Dr. Thorsten Mäger (Kartellrecht) und Prof. Dr. Dirk Uwer (Energierecht) (alle Düsseldorf).

zurück