Hengeler Mueller berät Siemens bei Ausgliederung auf Siemens Healthcare GmbH

28. Januar 2016

Die Siemens Aktiengesellschaft überträgt insbesondere Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern des Healthcare-Geschäfts und verschiedene Beteiligungen an Gesellschaften, die im Healthcare-Geschäft tätig sind, auf ihre 100%ige Tochter Siemens Healthcare GmbH im Wege der Ausgliederung. Die dazu erforderliche Zustimmung zu dem zugrunde liegenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrag hat die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft am 26. Januar 2016 erteilt.

Hengeler Mueller hat Siemens bei dieser Ausgliederung beraten. Tätig waren die Partner Prof. Dr. Jochen Vetter, Dr. Simon Link (beide Gesellschaftsrecht, München), Dr. Christian Hoefs (Arbeitsrecht, Frankfurt am Main) und Dr. Daniel Wilm (Versicherungsaufsichtsrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Daniel Engel und Dr. Moritz Schuler (beide Gesellschaftsrecht, München).

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