Tassilo Keiber berät und vertritt Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Er ist insbesondere im Vergabe- und Beihilfenrecht sowie zu Fragen des EU- und Verfassungsrechts tätig.

Er berät zudem transaktionsbegleitend zu Fragen des Außenwirtschafts- und Investitionskontrollrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Gesundheitsrecht.