Tanja Peschen ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht und regulierte Industrien spezialisiert und berät Investoren, Unternehmen und Körperschaften zu allen öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen.

Sie ist insbesondere in den Bereichen Health Care und Life Sciences tätig, u.a. im Arzneimittelrecht, Recht der Medizinprodukte, Sozialrecht einschließlich Compliance sowie im Krankenhausrecht. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Datenschutzrecht und KI-Recht sowie im EU-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Tanja Peschen berät in M&A-Transaktionen zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und begleitet ihre Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2024
  • Universität zu Köln

Veröffentlichungen

  • Zusammenspiel von KI-Verordnung und Gesundheitsdatenschutz - Potenzial und Hürden für die Arzneimittelentwicklung, Pharma Recht 8/2025, S. 501 ff. (zusammen mit Dr. Susanne Koch)
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 15.8.2019 – 5 StR 204 und 205/19 (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), ZWH 2020, 98   
  • Der Schaden beim Leasingbetrug: Gesamtbetrachtung! Wider die wirklichkeitsfremde Aufspaltung seitens der Rechtsprechung (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), NStZ 2019, 241
  • Praxiskommentar zu BGH, Urt. v. 19.12.2018 − 2 StR 291/18 (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), NStZ 2019, 614