Tanja Peschen ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht und regulierte Industrien spezialisiert und berät Investoren, Unternehmen und Körperschaften zu allen öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen.

Sie ist insbesondere im Gesundheitsrecht (u.a. Arzneimittelrecht, Recht der Medizinprodukte, Sozialrecht und Compliance) tätig. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im EU-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im Datenschutzrecht.

Tanja Peschen berät in M&A-Transaktionen zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und begleitet ihre Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2024
  • Universität zu Köln

Veröffentlichungen

  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 15.8.2019 – 5 StR 204 und 205/19 (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), ZWH 2020, 98   
  • Der Schaden beim Leasingbetrug: Gesamtbetrachtung! Wider die wirklichkeitsfremde Aufspaltung seitens der Rechtsprechung (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), NStZ 2019, 241
  • Praxiskommentar zu BGH, Urt. v. 19.12.2018 − 2 StR 291/18 (Veröffentlichung gemeinsam mit RA Folker Bittmann, LOStA a.D.), NStZ 2019, 614