Dirk Uwer ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und in internationalen und nationalen Anwalts-Rankings vielfach als herausragender Anwalt für Öffentliches Recht und regulierte Industrien ausgezeichnet worden. Er berät Investoren, Unternehmen und Körperschaften aus verschiedensten Sektoren zu öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen bei Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen. Als erfahrener Verfahrens- und Prozessanwalt vertritt er seine Mandanten in behördlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten durch alle fachgerichtlichen Instanzen. Seine breitgespannte Praxis umfasst Grundsatzfragen und -verfahren im Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie das Umweltrecht, Energierecht, Healthcare/Life Sciences, Außenwirtschaftsrecht, Datenschutzrecht, Compliance, Internal Investigations und Corporate Social Responsibility. In den von ihm betreuten Wirtschaftssektoren verteidigt er Unternehmen und Organmitglieder in Ermittlungs- und Strafverfahren.

Als Mitglied der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer sowie des Berufsrechts- und des Europa-Ausschusses des Deutschen Anwaltsvereins beschäftigt er sich zudem intensiv mit dem Anwaltlichen Berufsrecht und dem Berufsrecht anderer Freier Berufe. Mandanten aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen berät er zum Recht der Geldwäscheprävention.

Seine Grundüberzeugung von einer effizienten, verhältnismäßigen, risikoadäquaten und nicht-interventionistischen Regulierung aller Wirtschaftsbereiche zeigt sich u.a. auch in Dirk Uwers Einsatz gegen überkommene verfassungs- und europarechtswidrige Monopol- und Oligopolstrukturen auf überregulierten Märkten; hier hat er mehrere Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und ist regelmäßig zu Gesetzgebungsvorhaben gutachterlich tätig.

Dirk Uwer vertritt seine Fachgebiete mit großem Engagement in wissenschaftlicher Forschung und Lehre und ist Autor von über 130 Publikationen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1999
  • Universität Trier (Dipl.-Jur.), Humboldt-Universität zu Berlin (Dr. iur.)
  • Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Mag.rer.publ.)
  • Università degli Studi di Ferrara
  • Northumbria University Newcastle (LL.M.)
  • Foreign Associate, London, 2001-2002
  • Honorarprofessor an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin
  • Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin
  • Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen

Veröffentlichungen

Über 130 Veröffent­lichungen zu zahl­reichen Fragen des Öffent­lichen Wirtschafts­rechts, Verfassungs- und Europa­rechts.

Eine ausführliche Liste mit Veröffentlichungen können Sie hier herunterladen.

Mitgliedschaften

Mitglied der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer

2015-2023 Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Mitglied des Beirates der Law School der Universität St. Gallen

Gesetzgebungsausschüsse Berufsrecht und Europa des Deutschen AnwaltVereins

Mitglied des Beirates des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten, Sankt Augustin

Forschungszentrum Umweltrecht (Berlin)

Gesellschaft für Umweltrecht (Berlin)

Deutscher AnwaltVerein

Deutscher Juristentag

Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung (Düsseldorf)

Deutsch-Italienische Juristenvereinigung (Augsburg) 

Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung

Above and beyond

Liberaler, Skeptiker, Etatismus-Kritiker, Liebhaber britischer und italienischer Kultur. Seine Überzeugung: Se vogliamo che tutto rimanga com’è, bisogna che tutto cambi. (Wenn wir wollen, dass alles bleibt wie es ist, muss sich alles ändern. Giuseppe Tomasi di Lampedusa, Il Gattopardo, 1958.) Sein Motto – und gelegentlich sein Trost: Ordo renascendi est crescere posse malis. Das Wesen der Erneuerung ist, an den Widrigkeiten wachsen zu können. (Claudius Rutilius Namatianus, De reditu suo sive Iter Gallicum, 410.)