Christoph Stadler berät in- und ausländische Unternehmen in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Christoph Stadler verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der deutschen und europäischen Fusionskontrolle. Er beriet Hochtief beim Erwerb einer Beteiligung an Philipp Holzmann, Hoechst beim Zusammenschluss mit Rhône-Poulenc zu Aventis, RWE beim Erwerb von VEW und Essent sowie beim Verkauf der Tankstellenkette Dea an Shell. In jüngerer Zeit betreute er für EADS die Neuordnung der Shareholder­struktur, für Tönnies den (letztlich untersagten) Erwerb eines weiteren Schlacht­unternehmens, für Rheinkalk den Erwerb zusätzlicher Kalksteinwerke, für Metro den Verkauf der osteuropäischen Real-Aktivitäten sowie für Vodafone den Erwerb von Unity Media und anderen Assets von Liberty Global.

Christoph Stadler berät regelmäßig zu Compliance-Fragen. Als Teil eines Hengeler Mueller-Teams berät er Bosch zur internen Untersuchung sowie zu Behörden- und Gerichtsverfahren im In- und Ausland bezüglich vorgeworfener Manipulation von Steuergeräten für Dieselfahrzeuge. In Kartellfällen deckt er das gesamte Beratungs­spektrum von der Prävention über Kron­zeugenanträge, die Begleitung von Kartellbußgeld­verfahren, Settlement-Verhandlungen bis hin zur Verteidigung vor deutschen und europäischen Gerichten ab. Jüngere Mandate betreffen etwa Kartellbeteiligte im Konsumgüterbereich (Röstkaffee, Schokolade, Wurstwaren, Mehl) und im Stahlbereich. Aus diesen und anderen Kartellbußgeldfällen haben sich zahlreiche streitige und nicht-streitige Kartell­schadensersatzmandate ergeben.

Christoph Stadler ist langjähriger Berater mehrerer großer Unternehmen im Bereich der unilateralen Wettbewerbs­beschränkungen (z.B. Rabattgestaltung, langfristige Lieferverträge). Kürzlich war er beispielsweise für ein angeblich marktbeherrschendes Unternehmen in mehreren Kartellzivilverfahren wegen angeblich missbräuchlicher Diskriminierung tätig. Zudem berät er die Hotelbuchungs­plattform HRS in der Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt und mehreren europäischen Kartell­behörden.

Seit 2006 ist Christoph Stadler Mitglied des Vorstands und Schatzmeister der Studienvereinigung Kartellrecht. Er ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück, wo er - nach einem früheren Lehrauftrag an der Bucerius Law School - seit 2011 einen Lehrauftrag wahrnimmt. Ebenfalls seit 2011 ist Christoph Stadler Mitglied des  „Committee“ des European Competition Lawyers Forum, eines anwaltlichen Berater­gremiums der EU-Kommission.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1994
  • Attorney-at-Law (New York)
  • Universitäten Bonn und Konstanz (Dr. jur.)
  • Université de Genève
  • University of Michigan (LL.M.)
  • Honorarprofessor Universität Osnabrück

Veröffentlichungen

  • „Me first!“ or Why the Bundeskartellamt Decision in the Hotel Platform Cases is an Unfortunate Precedent, ZWeR 2016, 1 ff.
  • Mitautor, Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, seit 10. Aufl. 2006
  • Mitautor, Fuchs/Weitbrecht, Handbuch private Kartellrechtsdurchsetzung (im Erscheinen, mit Thomas B. Paul)
  • Individuelle Beherrschung desselben Marktes durch mehrere Unternehmen? FS Canenbley, 2012
  • Christoph Stadler ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR) und Mitglied des Editorial Board des European Competition Journal (ECJ)

Mitgliedschaften

Mitglied des Vorstands der Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

European Competition Lawyers Forum

International Bar Association, Committee C

Above and beyond

Soweit bekannt, der einzige aktive Gleitschirmflieger bei Hengeler Mueller.