Hengeler Mueller berät Schneider Electric zum Verkauf von VinZero
Christoph Stadler berät in- und ausländische Unternehmen in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts.
Christoph Stadler verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der deutschen und europäischen Fusionskontrolle. Er beriet Hochtief beim Erwerb einer Beteiligung an Philipp Holzmann, Hoechst beim Zusammenschluss mit Rhône-Poulenc zu Aventis, RWE beim Erwerb von VEW und Essent sowie beim Verkauf der Tankstellenkette Dea an Shell. In jüngerer Zeit betreute er für EADS die Neuordnung der Shareholderstruktur, für Tönnies den (letztlich untersagten) Erwerb eines weiteren Schlachtunternehmens, für Rheinkalk den Erwerb zusätzlicher Kalksteinwerke, für Metro den Verkauf der osteuropäischen Real-Aktivitäten sowie für Vodafone den Erwerb von Unity Media und anderen Assets von Liberty Global.
Christoph Stadler berät regelmäßig zu Compliance-Fragen. Als Teil eines Hengeler Mueller-Teams berät er Bosch zur internen Untersuchung sowie zu Behörden- und Gerichtsverfahren im In- und Ausland bezüglich vorgeworfener Manipulation von Steuergeräten für Dieselfahrzeuge. In Kartellfällen deckt er das gesamte Beratungsspektrum von der Prävention über Kronzeugenanträge, die Begleitung von Kartellbußgeldverfahren, Settlement-Verhandlungen bis hin zur Verteidigung vor deutschen und europäischen Gerichten ab. Jüngere Mandate betreffen etwa Kartellbeteiligte im Konsumgüterbereich (Röstkaffee, Schokolade, Wurstwaren, Mehl) und im Stahlbereich. Aus diesen und anderen Kartellbußgeldfällen haben sich zahlreiche streitige und nicht-streitige Kartellschadensersatzmandate ergeben.
Christoph Stadler ist langjähriger Berater mehrerer großer Unternehmen im Bereich der unilateralen Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Rabattgestaltung, langfristige Lieferverträge). Kürzlich war er beispielsweise für ein angeblich marktbeherrschendes Unternehmen in mehreren Kartellzivilverfahren wegen angeblich missbräuchlicher Diskriminierung tätig. Zudem berät er die Hotelbuchungsplattform HRS in der Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt und mehreren europäischen Kartellbehörden.
Seit 2006 ist Christoph Stadler Mitglied des Vorstands und Schatzmeister der Studienvereinigung Kartellrecht. Er ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück, wo er - nach einem früheren Lehrauftrag an der Bucerius Law School - seit 2011 einen Lehrauftrag wahrnimmt. Ebenfalls seit 2011 ist Christoph Stadler Mitglied des „Committee“ des European Competition Lawyers Forum, eines anwaltlichen Beratergremiums der EU-Kommission.