Janna Reuter berät Unternehmen und Investoren im Kapitalmarktrecht und zu gesellschaftsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt sie Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren in M&A-Transaktionen.
Der zeitliche Anwendungsbereich der neuen Nachhaftungsregelung des § 728b BGB (ZPG 2024, 332)
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