Friedrich Steinert berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie deren Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Er begleitet Mandanten bei der Durchführung von internen Untersuchungen und berät zu Compliancefragen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Friedrich Steinert liegt auf dem Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.