Wolfgang Groß berät Unternehmen und Investoren im Kapitalmarktrecht und zu gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dabei umfasst die kapitalmarktrechtliche Beratung sowohl Kapitalmarkttransaktionen, z.B. Kapitalerhöhungen mit und ohne Bezugsrecht, Aktienumplatzierungen einschließlich strukturierter Umplatzierungen durch eine Kombination von direkter Veräußerung und strukturierten Produkten, z.B. Umtauschanleihen, IPOs sowie Wandel- und Optionsanleihen, als auch wertpapierhandelsrechtliche Fragen wie Insiderhandelsverbote, Ad-hoc-Publizität, Directors‘ Dealings und Stimmrechtsmitteilungen. Bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung liegt der Schwerpunkt auf der Beratung von Kapitalgesellschaften, hier von der Gründung über die Um- und Restrukturierung bis hin zur Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen von Publikumsgesellschaften. Hinzu kommt die Beratung von Unternehmen in Übernahmesituationen sowie zu Fragen der Compliance einschließlich der Durchführung von Internal Investigations und der Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat zu Fragen der Organverantwortlichkeit.
Zu den Kapitalmarkttransaktionen aus jüngerer Zeit gehören folgende: Umtausch Siemens-Optionsanleihe 2015, Umplatzierung Metro-Aktien durch Haniel (kombinierte Platzierung und Umtauschanleihe) 2015, Kapitalmaßnahmen: Axel Springer 2015, Commerzbank 2015, Lanxess 2014, Symrise 2014, ThyssenKrupp 2013, Commerzbank 2013, Linde 2012, Commerzbank 2012 (durch Einbringung von Trust Preferred Securities), Alno 2012, RWE 2011 (spezielle Bezugsrechtskapitalerhöhung verbunden mit der Umplatzierung eigener Aktien), Commerzbank 2011 (spezielle Strukturierung mit Vorabplatzierung einer besonderen Umtauschanleihe und nachfolgender Bezugsrechtskapitalerhöhung). Außerdem hat Wolfgang Groß die kapitalmarktrechtliche Seite der Aktiendividende der Deutsche Telekom beraten und dabei erstmals die Struktur für die wirtschaftliche, da prospektfreie, Nutzung dieses Instruments entwickelt. Aus der Vielzahl der von Wolfgang Groß betreuten IPOs sind folgende besondere Transaktionen zu nennen: Deutsche Telekom, Infineon sowie Deutsche Börse.
Im Bereich Übernahmerecht ist die Beratung der Hochtief AG bei der Übernahme durch die ACS zu nennen, aus dem Bereich Compliance die Beratung insbesondere eines Unternehmens bei der langjährigen Untersuchung durch in- und ausländische Behörden bis hin zum mit diesen abgeschlossenen Vergleich. In diesem Zusammenhang, aber auch in anderen Fällen, hat Wolfgang Groß auch zu Fragen der Organhaftung beraten.
Wolfgang Groß ist Autor und Herausgeber diverser Bücher und zahlreicher Beiträge im Bereich des Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts.