Matthias Rothkopf berät und vertritt Mandanten umfassend in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts sowie im Lauterkeitsrecht und Kartellrecht. 

Ein Schwerpunkt seiner Praxis ist die Unterstützung von technologielastigen Transaktionen. Mit dem IP/IT-Team von Hengeler Mueller wirkt er an anspruchsvollen großvolumigen M&A-Transaktionen der Kanzlei mit; die Gruppe wird in diesem Segment regelmäßig als eine der führenden Praxen ausgezeichnet. 

Matthias Rothkopf verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung in der IP-, Patent- und Kartellrechtslitigation und hat Mandanten vor dem BVerfG, dem BGH, dem BPatG, dem EPG, der Europäischen Kommission, der ICC und führenden Instanzgerichten vertreten. Seine Prozesserfahrung umfasst sowohl Einzelverfahren als auch koordinierte, grenzüberschreitende Streitigkeiten mit technisch anspruchsvollem Hintergrund. Seine US-Erfahrung macht ihn dabei zum gefragten Ansprechpartner für transatlantische Verfahren.    

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Praxis liegt an der Schnittstelle zwischen Geistigem Eigentum und Kartellrecht. Er berät zu Fragen der kartellrechtlichen Zulässigkeit von F&E-Vereinbarungen, Lizenzvereinbarungen, zu FRAND-Bedingungen bei standardessenziellen Patenten sowie zur kartellrechtlichen Bewertung von IP-bezogenen Wettbewerbsbeschränkungen.

Matthias Rothkopf konzentriert sich auf technologieintensive Sektoren, wie Halbleiter, Defence, Automotive, Healthcare und Software. Er berät in diesen Bereichen sowohl etablierte Technologieunternehmen als auch innovative Mittelständler bei der Sicherung und Verwertung ihrer IP-Positionen.

Er veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des Gewerblichen Rechtschutzes und des Kartellrechts. Matthias Rothkopf fungiert als Ausbilder unserer Referendare im IP-Bereich in Düsseldorf. Als Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück unterrichtet er Kartellrecht mit Schwerpunkt auf der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums. 

Matthias Rothkopf ist Mitglied unseres renommierten India-Desk. Er berät in diesem Zusammenhang vor allem zu Technologietransaktionen und Fragen der IT-Regulierung. 

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2009
  • Attorney-at-Law (New York)
  • Humboldt-Universität Berlin (Dr. iur.)
  • Stanford University (LL.M.)
  • Anwaltskanzlei in New York City, Patent Litigation, 2016-2017
  • Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht, 2024
  • Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück seit 2026

Veröffentlichungen

  • FRAND-Einwand III: Ein Schritt nach vorne?, GRUR Patent 06/2026
  • Jurisdiction over a national part of a European bundle patent validated in the UK, GRUR Patent 12/2025
  • Effektiver Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, BetriebsBerater 40/2025 (mit Kira Fritsche)
  • Berücksichtigung erstinstanzlich zurückgewiesenen Vorbringens im Berufungsverfahren, GRUR Patent 01/2025
  • Wettbewerbsrechtlicher Rechtsbruchtatbestand und Produktsicherheitsrecht, Diss. 2016
  • Haftung für Hyperlink, NJ 03/2016
  • ⁠Haftung des Admin-C für die Verletzung von Kennzeichenrechten bei der Homepageanmeldung, wenn er diese begünstigt, indem er eine riskante Registrierungspraxis unterstützt, NJ 08/2014
  • ⁠Anders als im UWG führt eine missbräuchliche Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs, NJ 12/2013
  • ⁠Internationale Zuständigkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Schilderungen im Internet, NJ 09/2011
  • ⁠Rechtsgrundsätze und Maßstäbe der tatrichterlichen Schadensschätzung bei während der Berufsausbildung eingetretener dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, NJ 07/2011