Markus Röhrig berät in allen Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Unternehmen in Kartellverfahren, in denen hohe und in Einzelfällen existenz­bedrohende Geldbußen drohen können. Markus Röhrig begleitet seine Mandanten bei der Aufarbeitung des Sach­verhalts (Internal Investigations), erarbeitet mit ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertritt sie vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den deutschen und europäischen Gerichten. Markus Röhrig verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz bei Kronzeugenanträgen und von Settlement-Verhandlungen auf europäischer und deutscher Ebene. In den vergangenen Jahren war er in bedeutenden internationalen Kartellfällen involviert, die die Europäische Kommission in enger Abstimmung u.a. mit dem US Department of Justice und der Japanese Fair Trade Commission verfolgt hat, insbesondere in der Automobilzuliefererindustrie (Thermal Systems, Exhausts, Akustisch wirksame Bauteile) und bei elektronischen Bauteilen (Electrolytic Capacitors).

Darüber hinaus vertritt Markus Röhrig Mandanten laufend in Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt und übernimmt auch die Koordi­nie­rung der Fusionskontrolle weltweit. Im Vorfeld von Trans­aktionen hilft er Unternehmen, das Fusionskontrollrisiko richtig einzuschätzen und hierauf aufbauend eine geeignete Strategie für die Vertragsverhandlungen zu entwickeln. In den letzten Jahren hat Markus Röhrig eine Reihe von Mandanten in komplexen Phase 2 Verfahren der Europäischen Kommission begleitet, insbesondere Danfoss (Dänemark) beim Erwerb des weltweiten Hydraulikgeschäfts von Eaton, innogy in Zusammenhang mit der öffentlichen Übernahme durch E.ON und Knorr-Bremse bei dem Versuch der Übernahme von Haldex (Schweden).

Weiterhin berät Markus Röhrig Unternehmen zu Fragen des Missbrauchs von Marktmarkt, des Vertriebskartellrechts und der kartellrechtlichen Compliance.

Markus Röhrig ist in einer Vielzahl von Branchen tätig. Über besondere Expertise verfügt er u.a. im Versicherungskartell­recht. Regelmäßig berät er zu kartellrechtlichen Fragestel­lungen etwa im Versicherungsvertrieb und bei Versicherungs­gemeinschaften. Langjährige Erfahrung hat er zudem mit Fusionskontrollverfahren in der Versicherungsbranche.