Malte Wundenberg berät Unternehmen und deren Gremien umfassend bei internen Untersuchungen sowie bei Ermittlungen deutscher und ausländischer Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit möglichen Compliance-Verstößen. Er verfügt über besondere Expertise in der Compliance-Beratung regulierter Finanzunternehmen.

Er berät in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Asset Manager zudem zu Fragen des Bankaufsichtsrechts, des Investmentrechts und der Corporate Governance.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz in internen Untersuchungen und aufsichtsrechtlichen Zusammenhängen. Zu diesem Thema hat er wissenschaftlich publiziert und war an der Entwicklung der innovativen, auf generativer KI basierenden eDiscovery-Lösung von Hengeler Mueller beteiligt.

Er ist Autor eines Referenzwerks zum Europäischen Bankenaufsichtsrecht und veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist Malte Wundenberg Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School.

Malte Wundenberg ist Mitglied des India Desks.

Auszeichnungen: Best Lawyer 2023 – 2025 (Ones to Watch)

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2013
  • Diplom-Kaufmann
  • Bucerius Law School Hamburg (Dr. iur.)
  • Fernuniversität Hagen (Dipl.-Kaufmann)
  • Universität Mannheim
  • New York University
  • University of Cambridge

Veröffentlichungen

  • Europäisches Bankenaufsichtsrecht, ca. 450 Seiten
  • Künstliche Intelligenz und interne Untersuchungen, erscheint demnächst in der ZHR
  • Fit and Proper Assessments of Board Members of Banks and Investment Firms: A European Perspective, 33 Journal of International Banking Law and Regulation (2018), S. 191-199
  • Organisational Requirements for Investment Firms (8. Kapitel), in: Veil, Rüdiger (Hrsg.), European Capital Markets Law, 2. Aufl. 2017, S. 621-690  
  • Regulation of Benchmarks (9. Kapitel), in: Veil, Rüdiger (Hrsg.), European Capital Markets Law, 2. Aufl. 2017, S. 691-720
  • Perspektiven der privaten Rechtsdurchsetzung im europäischen Kapitalmarktrecht, ZGR 2015, 124-160
  • Compliance und die prinzipiengeleitete Aufsicht über Bankengruppen, 2012
  • Englisches Kapitalmarktrecht, 2010 (zusammen mit Rüdiger Veil)
  • Prospektbefreiung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 WpPG bei Unternehmensübernahmen, WM 2008, 1285-1295 (zusammen mit Rüdiger Veil)
  • Möglichkeiten der Einführung einer Class Action im deutschen Kapitalmarktrecht, ZEuP 2007, 1097-1121
  • Eine Frage des Prinzips, in: Börsen-Zeitung vom 24.6.2015, S. 2

Eine ausführliche Liste mit Veröffentlichungen können Sie hier herunterladen.

Ausgewählte Mandate

Aurubis: Interne Untersuchung für den Aufsichtsrat bezüglich bestimmter Schadensereignisse im Zusammenhang mit Gold- und anderen Edelmetallverlusten sowie Beratung in Vorstandsangelegenheiten einschließlich der Prüfung der Vorstandshaftung

Hengeler Mueller berät Allianz zu Vergleichen mit U.S.-Behörden