Grigory Bekritsky berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen. Dabei vertritt er Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht. 

Grigory Bekritsky ist Lehrbeauftragter für Zivilrecht und Ökonomie an der Universität Bonn.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2023
  • Universität Bonn (Dr. iur.)
  • University of Oxford

Veröffentlichungen

  • Co-Autor in Seibt/Buck-Heeb/Harnos, Beck’scher Online-Kommentar Wertpapierhandelsrecht
  • Co-Autor in Maume, Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR), Verlag C.H. Beck, München, Art. 92-97
  • Wissen und Ad-Hoc-Publizität, 2022
  • Die Einziehung von Gesellschaftserträgen „für die Tat“, NStZ 2022, S. 207
  • Der Nemo-Tenetur-Grundsatz im Kapitalmarktrecht, BKR 2021, 340
  •  Die Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Ad-Hoc-Publizität, BKR 2020, 382
  • Die Insiderinformation im Lichte des neuen Emittentenleitfadens, WM 2020, 1959