Alf-Henrik Bischke betreut Unternehmen und Investoren zu Kartell- und fusionskontrollrechtlichen Themen, insbesondere bei M&A-Projekten. Sein Schwerpunkt liegt bei der transaktionsbegleitenden Fusionskontrolle.
Zu den Fusionskontrollverfahren, die Alf-Henrik Bischke betreut hat, gehörten zum Teil komplexe Verfahren in der sogenannten „2. Phase“.
In einer Vielzahl von Transaktionen hat Alf-Henrik Bischke die kartellrechtlichen Anmeldungen weltweit koordiniert und verantwortet.
Im Bereich Kartellbußgeldverfahren war er insbesondere für japanische Unternehmen in Verfahren der Europäischen Kommission sowie in Verfahren des Bundeskartellamts (einschließlich Settlement-Verfahren) tätig.
Schließlich berät Alf-Henrik Bischke Unternehmen zu Fragen der kartellrechtlichen Compliance. Hierzu gehört die Beratung zu kartellrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft, die Durchführung von kartellrechtlichen Schulungen sowie die Durchführung umfangreicher interner Compliance-Untersuchungen.
Alf-Henrik Bischke ist Mitglied unseres Japan- und Korea Desk.