Alf-Henrik Bischke betreut Unternehmen und Investoren zu Kartell- und fusionskontrollrechtlichen Themen, insbesondere bei M&A-Projekten. Sein Schwerpunkt liegt bei der transaktionsbegleitenden Fusionskontrolle. 

Zu den Fusionskontrollverfahren, die Alf-Henrik Bischke betreut hat, gehörten zum Teil komplexe Verfahren in der sogenannten „2. Phase“.

In einer Vielzahl von Transaktionen hat Alf-Henrik Bischke die kartellrechtlichen Anmeldungen weltweit koordiniert und verantwortet. 

Im Bereich Kartellbußgeldverfahren war er insbesondere für japanische Unternehmen in Verfahren der Europäischen Kommission sowie in Verfahren des Bundeskartellamts (einschließlich Settlement-Verfahren) tätig.

Schließlich berät Alf-Henrik Bischke Unternehmen zu Fragen der kartellrechtlichen Compliance. Hierzu gehört die Beratung zu kartellrechtlichen Fragen im Tagesgeschäft, die Durchführung von kartellrechtlichen Schulungen sowie die Durchführung umfangreicher interner Compliance-Untersuchungen. 

Alf-Henrik Bischke ist Mitglied unseres Japan- und Korea Desk.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Universitäten Freiburg und Hamburg (Dr. jur.)
  • European University Institute, Florenz (LL.M.)
  • Anwaltskanzlei in Washington D.C., 1996-1997

Veröffentlichungen

  • Co-Autor: Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl. 2020
  • Co-Autor: Beck'sches M&A-Handbuch, 2. Aufl. 2022
  • Alf-Henrik Bischke ist seit 2009 Co-Autor der Rubrik „Neuere Entwicklungen im Kartellrecht“ in der NZG.