Annika Linnerud berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei M&A-Projekten.

Ihr Schwerpunkt liegt auf der transaktionsbegleitenden Fusionskontrolle in Deutschland und in der EU.

Sie vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt.