Alexander Bekier  berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen sowie M&A-Projekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Übernahmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

Zudem vertritt er Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit einem Schwerpunkt auf Organhaftungsfragen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2011
  • Humboldt-Universität und Technische Universität Berlin
  • Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (maîtrise en droit)
  • Anwaltskanzlei in Chicago, 2016/2017