Alexander Bekier  berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen sowie M&A-Projekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Übernahmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

Zudem vertritt er Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit einem Schwerpunkt auf Organhaftungsfragen.