Hengeler Mueller weiter erfolgreich in der Abwehr von Schadensersatzklagen gegen die Nordcapital Treuhand

27. Juli 2016

Hengeler Mueller hat in der Abwehr der gegen die Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG ("Nordcapital Treuhand") anhängigen Schadensersatzklagen weitere Erfolge erzielt.

Bereits im Dezember 2015 hatte das Landgericht Hamburg die Schadensersatzklagen von drei Anlegern gegen die Nordcapital Treuhand abgewiesen (Mandats-Mitteilung vom 22. Dezember 2015). Die Anleger hatten geltend gemacht, dass der zu dem geschlossenen Schiffsfonds aufgelegte Beteiligungsprospekt fehlerhaft und unvollständig gewesen sei und die Rückabwicklung ihrer Beteiligung am Fonds gefordert.

Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht auch die Berufung der Anleger in diesen drei Verfahren mit Blick auf die Nordcapital Treuhand zurückgewiesen und die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Darüber hinaus sind erstinstanzlich weitere 26 Anlegerklagen von insgesamt über 30 anhängigen Verfahren abgewiesen worden.

Hengeler Mueller hat Nordcapital Treuhand in dem Rechtsstreit vertreten. Tätig sind Partner Dr. Markus Meier, Counsel Dr. Vanessa Wettner sowie Associate Johanna Peters (alle Dispute Resolution, Frankfurt).

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