Hengeler Mueller vertritt RWE AG erfolgreich gegen Schadensersatzklage der Rustenburg Co. Ltd.

24. März 2015

Die RWE AG hat im Rechtsstreit mit der Rustenburg Co. Ltd. einen ersten Erfolg erzielt: Das Landgericht Essen hat am 24.03.2015 die Schadensersatzklage von der Rustenburg Co. Ltd. gegen die RWE AG als unzulässig abgewiesen. Rustenburg Co. Ltd. gehört zur russischen Sintez-Unternehmensgruppe und hat rund 674 Mio. EUR von der RWE AG gefordert.

Die Sintez-Gruppe und die RWE AG planten im Jahr 2008 die gemeinsame Übernahme des russischen Stromversorgers TGK-2. Die RWE AG wollte den gemeinsamen Plan nicht weiterverfolgen, worin die Rustenburg Co. Ltd. einen Vertragsbruch sah und Ende 2012 Klage vor dem Landgericht Essen einreichte.

Hengeler Mueller vertritt die beklagte RWE AG in dem Rechtsstreit. Tätig sind der Partner Dr. Andreas Austmann sowie die Associates Dr. Tobias de Raet und Caspar Haarmann (alle Litigation, Düsseldorf).

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