Hengeler Mueller erhebt für GN Store Nord Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland über rd. 1,1 Mrd. EUR wegen rechtswidrigen Zusammenschlussverbots des Bundeskartellamts

23. Dezember 2010

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2007 das Vorhaben der dänischen GN Store Nord A/S ("GN") untersagt, ihr weltweites Hörgerätegeschäft an die schweizerische Sonova Holding AG zu verkaufen. Im Frühjahr 2010 hat der Bundesgerichtshof die Untersagung für rechtswidrig erklärt. GN verlangt Ersatz des ihr durch die rechtswidrige Untersagung entstandenen Schadens in Höhe von rund 1,1 Mrd. EUR im Wege eines Amtshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Hengeler Mueller hat GN bereits während des Fusionskontrollverfahrens sowie im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten. Nach erfolgreichem Abschluss des kartellgerichtlichen Verfahrens vertritt Hengeler Mueller GN auch in dem Staatshaftungsprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung für die Haftung der Bundesrepublik bei rechtswidrigen Entscheidungen des Bundeskartellamts im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle beigemessen.

Tätig sind die Partner Dr. Markus Meier (Prozesse und Schiedsverfahren), Dr. Horst Satzky (Kartellrecht), Dr. Dirk Uwer (Öffentliches Recht) und Dr. Michael Baumgartl (Gesellschaftsrecht) sowie die Associates Malte Jaguttis und Dr. Sebastian Max Hauser.

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