Hengeler Mueller berät Landesbank Berlin AG bei Novellierung des Gesetzes über LBS-Nord-Beteiligung

09. März 2010

Hengeler Mueller hat die Landesbank Berlin AG (LBB) bei der Novellierung des Gesetzes über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover (LBS-Nord-Gesetz) beraten. Die Novellierung war u. a. aus Anlass der Umwandlung der Landesbank Berlin von einer Anstalt des Öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft, die ebenfalls Hengeler Mueller begleitet hatte, erforderlich geworden. Das Land Niedersachsen und das Land Berlin haben den Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover aufgehoben. Für die Beteiligung der LBB an der LBS Nord wurde eine gesetzliche Beleihung vorgesehen.

Eine vergleichbare Situation bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) ist nach langjährigem Verwaltungsrechtsstreit im Dezember 2009 durch Vergleich gelöst worden.

Tätig waren die Partner Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Öffentliches Wirtschaftsrecht / Regulierung) und John Flüh (Gesellschaftsrecht/M&A) (beide Berlin).

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