Hengeler Mueller berät im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von REITs

30. März 2007

Mit der Zustimmung des Bundesrats am 30. März 2007 zu dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 23. März hat das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trusts (REITs)) seinen Abschluss gefunden. Damit wird ein neues Kapitalmarktinstrument zur indirekten Anlage in Grundvermögen rückwirkend zum 1. Januar 2007 auch in Deutschland eingeführt.

Für das REIT-Gesetz waren komplexe und innovative Steuerrechtsregeln zu entwickeln und Systemfragen des Kapitalmarkt- und Verfassungsrechts zu behandeln. Hengeler Mueller hat im Auftrag der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) das Gesetzgebungsverfahren in diesen Bereichen maßgeblich begleitet. Tätig waren die Partner Friedhelm Jacob (federführend, Steuerrecht, insbesondere Außensteuerrecht einschl. Recht der Doppelbesteuerungsabkommen), Dr. Ernst-Thomas Kraft (Steuerrecht, Bilanzrecht), Dr. Wolfgang Groß (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht) und Dr. Wolfgang Spoerr (Verfassungsrecht).

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