Hengeler Mueller berät die Bundesvereinigung der Musikveranstalter beim Rechtsstreit mit der GVL um die Erhöhung der Tarife bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik

02. November 2015

Nach einem langjährigen Rechtsstreit lehnte das OLG München die Forderung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), der Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller, auf Verfünffachung ihrer Tarife für die öffentliche Wiedergabe von Musik vollumfänglich ab. Nachdem die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt jeweils eine geringe Erhöhung des seit Jahrzehnten geltenden Zuschlags auf die Gema-Tarife für angemessen gehalten hatten, hob der BGH diese Entscheidung in seinem Urteil „Tanzschulkurse“ auf. Das OLG München entschied nun, dass der bisher gezahlte Zuschlag angemessen ist. Hätte sich die GVL durchgesetzt, hätte dies nach Berechnung der beklagten Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) für die musiknutzenden Betriebe pro Jahr eine Mehrbelastung von ca. 150 Mio. EUR bedeutet.

Hengeler Mueller hat die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) vertreten, die die Interessen von ca. 150.000 musiknutzenden Betrieben in Deutschland wahrnimmt. Tätig waren Partner Dr. Albrecht Conrad, Counsel Fabian Seip sowie Associate Dr. Matthias Berberich (alle Urheberrecht, Berlin).

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