Hengeler Mueller berät bei RAG-Transaktion

09. August 2007

Die drei Hauptaktionäre der RAG AG – E.ON AG, RWE Aktiengesellschaft und ThyssenKrupp AG, die insgesamt 93,5 % der Anteile an der RAG AG halten – haben am 7. August 2007 den Aktienkaufvertrag zur Veräußerung und Übertragung ihrer Anteile an der RAG AG an die neu gegründete RAG-Stiftung unterzeichnet. Mit diesem Vertrag sind die Voraussetzungen für die Neuordnung des Steinkohlebergbaus mit dem Ziel einer Beendigung des aktiven Bergbaus spätestens im Jahr 2018 getroffen. Damit wurde der Weg frei gemacht für das Gesetzgebungsverfahren zum Steinkohlefinanzierungsgesetz und für den im kommenden Jahr vorgesehenen Börsengang des Beteiligungsbereichs (sog. Weißer Bereich) der RAG mit den drei Sparten Energie (STEAG), Chemie (Degussa) und Immobilien. Insgesamt gilt diese Transaktion als weichenstellend für die Zukunft des RAG-Konzerns.

Hengeler Mueller hat die Hauptaktionäre bei dieser Transaktion beraten. Tätig waren die Partner Dr. Thomas Schmidt-Kötters (M&A/Bergrecht/Beihilferecht, Düsseldorf, Federführung), Dr. Andreas Austmann (M&A/Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Prof. Dr. Gerd Krieger und Dr. Georg Wiesner (beide Gesellschaftsrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Simon Härle, Dr. Nikolas Hübschen, Vera Jungkind (alle Düsseldorf) und Dr. Mathias Link (Frankfurt).

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