Hengeler Mueller vertritt Afilias erfolgreich bei Auseinandersetzung über Top-Level-Domain .lotto

13. Dezember 2013

Das International Centre for Expertise der Internationalen Handelskammer (ICC Expertise Centre) hat entschieden, dass die von der ICANN als Registrar für Internet-Domains akkreditierte Afilias Ltd. die neue generische Top-Level-Domain (gTLD) .lotto registrieren darf.

Die European State Lotteries and Toto Association (European Lotteries), der aus Deutschland die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotteriegesellschaften der Länder sowie die Gemeinsame Klassenlotterie angehören, hatte die Registrierung dieser gTLD durch Afilias im Rahmen des von der ICANN für gTLD-Registrierungen vorgesehenen Streitbeilegungsverfahrens angegriffen.

Das ICC Expertise Centre hat mit seiner Entscheidung die Argumente von European Lotteries, dass die freie Verfügbarkeit von .lotto den Verbraucher unlizensierten oder gar betrügerischen Anbietern von Internet-Glücksspiel ausliefere, verworfen. Das Verfahren hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die konvergenten Glücksspielmärkte und berührt Grundsatzfragen der Regulierung des globalen Glücksspielangebots im Internet. Nachdem der Deutsche Lotto- und Totoblock bereits 2006 vor den deutschen Gerichten mit dem Versuch gescheitert war, unter Hinweis auf das Lotterieveranstaltungsmonopol die Löschung der Marke „Lotto“ zu verhindern, ist nun auch für das Internet-Domainrecht geklärt, dass die gTLD .lotto nicht staatlich veranstalteten Lotterien vorbehalten ist. European Lotteries ist in vollem Umfang im Verfahren unterlegen.

Afilias Ltd., ein irischer Internetdienstanbieter mit Sitz in Dublin, ist als Registrar für die gTLD .info und andere Top-Level-Domains sowie als Betreiber von DNSDiensten tätig.

Hengeler Mueller hat Afilias beraten und vertreten. Tätig waren Partner Dr. Dirk Uwer (Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Associate Dr. Susanne Koch (beide Düsseldorf).

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