Hengeler Mueller berät GEA Group bei bedingter Kapitalerhöhung für den Vergleich eines Spruchverfahrens

05. Dezember 2012

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat mit der Ausgabe der letzten von drei Aktientranchen am 03. Dezember 2012 den vor dem Landgericht Dortmund abgeschlossenen Vergleich zum Spruchverfahren vom Januar 2012 erfüllt. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt rund 8,7 Millionen Aktien mit Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2012 neu ausgegeben. Im Vergleich war vereinbart, dass die Aktien aus einem neu zu schaffenden bedingten Kapital ausgegeben werden sollten. Dieses hat die Hauptversammlung der Gesellschaft im April 2012 beschlossen. Das Spruchverfahren betraf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG, deren Rechtsnachfolgerin die GEA Group ist, und der später auf sie verschmolzenen ehemaligen GEA AG. In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag war eine Abfindung in Aktien vorgesehen.

Hengeler Mueller hat GEA Group bei dieser Transaktion umfassend beraten. Tätig waren die Partner Dr. Hartwin Bungert (Federführung, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Andreas Austmann (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Torsten Busch (Frankfurt), Dr. Dirk Busch (Düsseldorf) (beide Kapitalmarktrecht), Counsel Dr. Petra Mennicke (Gesellschaftsrechtliche Prozessführung, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Dennis Schlottmann, Dr. Thomas Meyer, Dr. Carsten Wettich (alle Düsseldorf) und Dr. Andreas Stoll (Frankfurt).

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