Hengeler Mueller vertritt Vodafone erfolgreich bei Klage auf Zahlung von Kabelnetz-Einspeiseentgelten gegen Arte

24. Februar 2020

Der deutsche Teil des deutsch-französischen Fernsehsenders Arte muss für die Verbreitung seiner Programmsignale Einspeiseentgelte an den Kabelnetzbetreiber Vodafone zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. KZR 7/17). Im Zentrum des Verfahrens standen der Status von Arte sowie daraus folgende kartellrechtliche Fragen zu abgestimmten Verhaltensweisen und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung an der Schnittstelle zum öffentlichen Medienrecht.

Hengeler Mueller hat Vodafone in dem Verfahren vertreten. Tätig waren Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Öffentliches Wirtschaftsrecht/TMT, Berlin) und Prof. Dr. Christoph Stadler (Kartellrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Tobias Schubert (TMT/Litigation) und Dr. Cornelia Gersch (Öffentliches Wirtschaftsrecht/TMT) (beide Berlin). Vor dem BGH wurde Vodafone vom Rechtsanwalt beim BGH Dr. Reiner Hall (Jordan & Hall, Karlsruhe) vertreten.

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